Meinte Schwester ist der Meinung ich könnte es beantragen. Ich bin aber unsicher, da sich unsere Tochter seit 3 J. im Wechselmodell befindet, ich als Single schon alleinerziehend bin aber sie in beiden Haushalten erzogen wird.
@haas.wir.steuern3 ай бұрын
Zu Ihrer Frage gibt es ein ganz aktuelles Urteil des BFH (Az III R 1/22), das wir auch in unseren Steuernachrichten KW 43/24 hatten. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur von einer Person in Anspruch genommen werden. Durch das Wechselmodell erfüllen beide Elternteile die Voraussetzungen (wenn keine andere volljährige Person im jeweilige Haushalt lebt). In dem Fall müssen die Elternteile entscheiden, wem der Entlastungsbetrag zustehen soll. Wird keine Entscheidung getroffen, erhält die Person der Entlastungsbetrag, der das Kindergeld ausgezahlt wird.