Altverträge privater Rentenversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, sind auch bei Auszahlung als monatliche Rente steuerfrei. Sie dürfen nicht mehr mit dem Ertragsanteil versteuert werden, da auch die Einmalzahlung komplett steuerfrei ist. Siehe das entsprechende Urteil des Bundesfinanzhofs: BFH VIII R 4/18. Da das Urteil derzeit aber immer noch nicht (schnarch...) im Bundessteuerblatt veröffentlicht wurde, ist es noch nicht anzuwenden. Es laufen derzeit noch politische Beratungen dazu, nach deren Abschluss die Veröffentlichung im BStBl. II erfolgt. Somit muss der Steuerpflichtige derzeit Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen, um die Steuerfreiheit nachträglich beanspruchen zu können. Nur so bleibt das Verfahren offen!
@Finanzenleichtgemacht10 ай бұрын
Das von dir erwähnte Urteil des BFH aus 2021 richtete sich gegen die Ertragsbesteuerung monatlicher Rentenzahlungen aus privaten Rentenversicherungsverträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Wie du ja auch selber geschrieben hast. Allerdings behandelt unser Video ausschließlich Rentenverträge, die nach dem 31.12,2004 abgeschlossen wurden. Weil bei denen gibt es das Halbeinkünfteverfahren. Gegen dieses Verfahren ist kein Einspruch möglich, und dagegen richtete sich auch nicht das BFH Urteil. Dieser Hinweis dient einfach nur als Ergänzung, damit unsere Zuschauer nicht durcheinander kommen.
@angelamargriet10 ай бұрын
gilt das dann auch für private rentenversicherungen, die nicht etf-basiert sind? danke und viele grüße, angela
@Finanzenleichtgemacht10 ай бұрын
Ja, das gilt auch für eine klassische Rentenversicherung ohne Ansparung in Fondsanteilen.
@7hemech4nic22 күн бұрын
soweit ich weis wurde das Halbeinkünfteverfahren 2009 durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt, bei dem dann nur noch 40% Steuerfrei sind?
@Finanzenleichtgemacht21 күн бұрын
Nein, für die private Rentenversicherungen gilt §20 Abs. 1 Nr. 6, Satz 2 EstG.:"...Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen....". Das was du meinst ist die Vorschrift in §3 Nr. 40 EstG, da geht es u.a. um Dividendenzahlungen.
@tobiwee12934 ай бұрын
Wie kommst du auf die 35% Steuerlast? Fällt man nicht im Jahr der Auszahlung in den Spitzensteuersatz?
@Finanzenleichtgemacht4 ай бұрын
Wir rechnen in dem Video beispielhaft mit durchschnittlich 35 %. Bis zum Grundfreibetrag werden gar keine Steuern bezahlt, dann steigen die Steuersätze progressiv an. Im Rentenalter beziehen steuerpflichtige in der Regel ihre gesetzliche Rente, die mit dem Ertragsanteil besteuert wird. Selbst wenn wir annehmen, nach heutigen Steuersätzen, dass das zu versteuernde Einkommen mit gesetzlicher Rente bei einem alleinstehenden 30.000 € beträgt, und wir rechnen die Kapitalerträge von 63.000 € drauf, haben wir immer noch keinen durchschnittlichen Steuersatz von 35 %. Bei einem zu versteuern Einkommen von 93.000 beträgt die Einkommensteuer lt. Grundtabelle 28457 Euro, also 31 %. Wenn das zu versteuernde Einkommen im Rentenalter bedeutend höher liegt, kommen wir natürlich irgendwann mit der Besteuerung der Kapitalerträge im Spitzensteuersatz an.
@AntjeThiel9 ай бұрын
Bei dieser Art von Rentenversicherung gibt es immer eine Teilfreistellung von 15%? Auch wenn die zu Grunde liegenden Fonds / ETFs mehr als 50 % in Aktien investiert sind? Im normalen Depot erhalte ich eine Teilfreistellung von 30% für besagte Fonds / ETFs. Ich danke dir schon einmal für dein Feedback.
@Finanzenleichtgemacht9 ай бұрын
Es müssen 2 Dinge unterschieden werden. Die Besteuerung der Fonds in einer Rentenversicherung und die Besteuerung der Fonds ohne Rentenversicherung.. Bei der Besteuerung in der Fondspolice (Rentenversicherung mit Fonds) haben wir eine Teilfreistellung von 15% bei Aktienfonds.
@NaturAkustik Жыл бұрын
Danke für deine Erklärung, aber eine Frage habe ich noch. Wenn ich eine Rentenversicherung jetzt abschließ ist es dann auch garantiert das ich in meinem Rentenalter also in 35 Jahren dann auch garantiert von dem halbeinkünfteverfahren profitieren kann. Nicht das die wieder ein neues Gesetz machen in 35 Jahren und am Schluss ist das halbeinkünfteverfahren geschicht.
@Finanzenleichtgemacht Жыл бұрын
Nach dem Grundgesetz ist der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden. Eine bedeutende Ausprägung davon ist der Grundsatz der Rechtsicherheit. Ein Beispiel: Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Renten-/Lebensversicherungen geändert. Bis zum 31.12.2004 waren Einmal-Auszahlungen aus Renten-/Lebensversicherungen unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Für die Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, gilt dieser Rechtsstand weiterhin? Natürlich kann niemand eine endgültige Garantie für zukünftige Gesetzesänderungen geben, aber der Vertrauensschutz ist ein hohes Rechtsgut unserer Verfassung.
@NaturAkustik Жыл бұрын
@@Finanzenleichtgemacht danke für deine Erklärung. D.h wenn der Staat die Gesetze zb in 15 Jahren ändert auf Bezug des halbeinkünfteverfahren zu Ungunsten des Bürgers dann bin ich davon betroffen obwohl ich es zb heute abgeschlossen habe ? Gibt es sozusagen keine Bestandschutz ? Vielen Dank
@Finanzenleichtgemacht Жыл бұрын
@@NaturAkustik ich kann mir nicht vorstellen, dass das Szenario eintreten wird, damit wäre die private Altersvorsorge, die wichtig ist, massiv beschädigt. Ich kann mich nicht erinnern, dass in den letzten Jahrzehnten in der Bundesrepublik bei bedeutenden Gesetzen von diesem wichtigen Prinzip abgewichen wurde. Es wäre insgesamt für den Rechtsstaat eine Katastrophe.
@attilioappella9 ай бұрын
danke
@Finanzenleichtgemacht9 ай бұрын
Gerne
@countrypeace6823 Жыл бұрын
Was ist denn mit der Sozialversicherung?
@Finanzenleichtgemacht Жыл бұрын
Vielen Dank für die Frage. Die meisten Rentner müssen auf die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu müssen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Das gleich gilt für Personen die privat krankenversichert sind. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten ist dies anders - hier werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.
@michaelheuer20207 ай бұрын
Hmm, in anderen Quellen heisst es: Teilfreistellung für Aktienfonds Bei Fonds, die steuerrechtlich als ‚Aktienfonds' gelten, werden 30% aller einem Privatanleger zufließenden Erträge von der Steuer freigestellt. 1. Warum werden in dem Video hier "nur" 15 % betrachtet? 2. Und ist es wirklich richtig, dass sich alle "Vorteile" addieren? Warum
@Finanzenleichtgemacht7 ай бұрын
Du scheinst da etwas zu verwechseln. Wir sind im Bereich der fondspolice, das heißt eine Rentenversicherung, wo die Beiträge in Fonds angelegt werden. Da heißt es im Paragraph 20 Abs. 1 Nummer sechs Satz 9 Einkommensteuergesetz: „Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen sind 15 Prozent des Unterschiedsbetrages steuerfrei oder dürfen nicht bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt“. Die Regelung mit der Teilfreistellung von 30 % bezieht sich auf Aktienfonds ohne Versicherungmantel. In dem Video weisen wir am Schluss darauf hin, dass es gut beraten werden muss, ob eine Fondspolice oder Fonds ohne Police für die Altersvorsorge gewählt werden.
@wolfgangvorck5 ай бұрын
Bei Lebensversicherungen,die vor 1994 abgeschlossen wurden und eine BUZ beinhaltet,fällt überhaupt keine Steuer an
@Finanzenleichtgemacht5 ай бұрын
Bei allen privaten Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die einen Versicherungsbeginn vor dem 1.1.2005 hatten ist die Kapitalauszahlung steuerfrei. Voraussetzung: Mindestlaufzeit 12 Jahre. Das Halbeinkünfte-Verfahren gilt für Verträge, die ab 1.1.2005 abgeschlossen wurden. Darauf weisen wir im Video ab Minute 6:18 hin.