Рет қаралды 1,954
Im Jahr 2007 ist die EU- „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“, kurz auch „Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie“ genannt, in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es einen EU-weiten einheitlichen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen. Das Hochwasserrisikomanagement soll dabei vor Grenzen nicht Halt machen, sondern eine einzugsgebietsbezogene Betrachtung ermöglichen.
In den Plänen für das Hochwasserrisikomanagement werden Maßnahmen festgelegt, die zum Erreichen der zuvor festgelegten Ziele notwendig sind. Diese Maßnahmen basieren auf einem umfassenden Hochwasserrisikomanagement, das nicht nur technische Schutzmaßnahmen, sondern alle Komponenten im Risikokreislauf miteinbezieht.
Dazu gehören neben baulichen Maßnahmen, Nicht-bauliche Maßnahmen in der Planung (Raumordnung, Gefahrenzonenplanung), Nicht-bauliche Maßnahmen in der Bewirtschaftung (z.B. Forstwirtschaft), sowie Information und Bewusstseinsbildung. Letztere sind auch für die Einsatzplanerstellung relevant, da betroffene Personen dadurch für das Thema sensibilisiert und im Idealfall über Möglichkeiten zur Eigenvorsorge informiert werden. Wenn diese Aufklärung im Vorfeld stattfindet, können Einsatzkräfte im Hochwasserfall durch Hilfe zur Selbsthilfe massiv entlastet werden.