Jeden Gesellschafter kann es treffen: 150.000 € Bußgeld!

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Matthias Weidmann

Matthias Weidmann

Күн бұрын

Sehen Sie hier, wie Sie sich möglichst zeiteffektiv ins Transparenzregister eintragen lassen können: bit.ly/3MKIn37
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Ich freue mich auf Ihr Interesse und sende herzliche Grüße!
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Insbesondere GmbHs und UGs sind dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten bis zum 30.06.2022 im neuen Transparenzregister eintragen zu lassen. Bei zu später Eintragung droht den Gesellschaftern ein Bußgeld von bis zu 150.000 Euro!
Weiter freue ich mich, in meinem neuen Video auf eine Zuschauerfrage zur virtuellen Mitarbeiterbeteiligung, konkret zur Vesting Period, zum Ausübungsereignis sowie zu Liquidationspräferenzen eingehen zu dürfen.
Ich freue mich auf Ihr Interesse!
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Matthias Weidmann
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.), Master of Laws (LL.M.)
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80336 München

Пікірлер: 4
@Max_Superfoxi_der_Assessor
@Max_Superfoxi_der_Assessor 2 жыл бұрын
starkes Video. merci: wie ist die Ansicht des FG Nds. als "unterschwelligen Finanzgericht" (Minute 5:03 - unschlagbar) einzuschätzen wonach - möglicherweise - die Vorschriften über die Abgeltungsteuer in § 32d I EStG in Verbindung mit § 43 V EStG mit dem Gleichheitssatz (Artikel 3 I GG) nicht vereinbar sein könnte (BVerfG 7 K 120/21 anhängig)? herzliche Grüße
@matthias.weidmann
@matthias.weidmann 2 жыл бұрын
Vielen herzlichen Dank für die Meldung und Ihr Lob! Aber erlauben Sie bitte eine kleine Klarstellung: Es war die Rede von einem unterinstanzlichen, nicht unterschwelligen Finanzgericht. Im Übrigen haben Sie aber völlig recht. Es wird spannend sein zu beobachten, ob die Magna Charta des deutschen Steuerrechts (Art. 3 I GG) insbesondere Gleichheit und Gerechtigkeit der Besteuerung angesichts der Schedulenbesteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen dauerhaft Bestand haben kann! Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass solch tiefgreifende verfassungsrechtliche Fragestellungen an dieser Stelle leider nicht mit der notwendigen Tiefe und dogmatischen Stringenz beantwortet werden können. Sehr gerne können wir uns aber zu einem persönlichen Gespräch in meinen Kanzleiräumlichkeiten dazu austauschen! Herzliche Grüße Matthias Weidmann
@ceasy
@ceasy 2 жыл бұрын
Ich habe zwei Fragen: 1. Es soll eine Genossenschaft mit sechs Personen gegründet werden. Eine Person davon ist Arbeitnehmer, alle anderen Gründungsmitglieder sind selbstständig. Die Genossenschaft soll unter anderem die Betriebe der selbständigen Mitglieder durch Dienstleistungen unterstützen. Kann die Person die Arbeitnehmer ist und keinen Betrieb hat trotzdem Mitglied der Genossenschaft werden und von der Förderung der Mitglieder profitieren? 2. Kann ein Mitglied der Genossenschaft auch gleichzeitig bei der Genossenschaft angestellt sein und für Organisation der Dienstleistungen, Buchhaltung und so weiter zuständig sein?
@matthias.weidmann
@matthias.weidmann 2 жыл бұрын
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Das Genossenschaftsmodell fußt grundsätzlich auf der Förderung aller ordentlichen (nicht investierenden) Mitglieder. Ob und inwieweit in Ihrem konkreten Einzelfall gleichwohl insbesondere der Genossenschaftsverband, der der Gründung bekanntlich zustimmen muss, von Ihrem Geschäftsmodell überzeugt werden kann, ist angesichts der bisherigen Informationen leider nicht abschließend zu beurteilen. Ich lade Sie ein, Kontakt zu mir aufzunehmen, um etwaige Gestaltungsansätze zu eruieren. Auch zu Ihrer zweiten Frage wären weitergehende Informationen sinnvoll, um eine belastbare Aussage treffen zu können. Grundsätzlich können auch Mitglieder einer Genossenschaft bei selbiger angestellt sein. Es würde mich freuen, wenn Sie persönlichen Kontakt aufnähmen! Herzliche Grüße Matthias Weidmann
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