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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in der Kindergrundsicherung das heutige Kindergeld, der Kinderzuschlag für Familien mit wenig Einkommen sowie die Leistungen für Kinder im Bürgergeld und in der Sozialhilfe zusammengefasst werden. Sie soll zum 1. Januar 2025 eingeführt werden.
Die Leistungen werden zunächst nur für bestimmte Altersgruppen steigen. So sollen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, deren Eltern heute den Kinderzuschlag bekommen, etwa 60 Euro mehr im Monat erhalten.
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