Рет қаралды 25,564
Über 6400 Aufrufe nach 24 Stunden. Kann es sein, daß Euch das Thema interessiert? ;)
Meine aktuellen Auktionen: www.egun.de/ma...
Nachträglich gefunden bzw. gezeigt bekommen:
BVerwG, Urteil vom 24.06.2009 - 6 C 21.08 - [ECLI:DE:BVerwG:2009:240609U6C21.08.0]
"Das Bundeskriminalamt ist nicht zur Einstufung eines Gegenstandes als verbotene Waffe durch Feststellungsbescheid gemäß § 2 Abs. 5 WaffG befugt, wenn sich die Eigenschaft des Gegenstandes als Schusswaffenzubehör nicht aus seiner Konstruktion oder Bauart, sondern erst aus seiner Verwendung ergibt (hier: als Zielscheinwerfer verwendbare Lampen). "
"...Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu im Jahre 2009 geurteilt, dass auch Zielvorrichtungen, die klar zur Montierung an einer Waffe bestimmt sind, legal erworben werden können, sofern sie nicht als Waffenzubehör BEWORBEN werden. ..."
"...Erwerb, Verkauf, Besitz, Herstellung, Führung, Transport u./o. Instandsetzung eines vom Waffengesetz als Zielvorrichtung definierten und als solches ANGEBOTENEN Gerätes ist nach § 52 Abs.3 WaffG strafbar, selbst wenn Sie gar keine dazu passende Waffe besitzen!
Wenn Sie einen Jagdschein haben, gibt es seit 20.02.2020 eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass für jagdliche Zwecke Zielbeleuchtungsgeräte verwendet werden dürfen, die nicht an der Waffe montiert sind.
Erwerb und Besitz von Gegenständen, die als Zielvorrichtung gebraucht werden können, aber nicht als solche BESCHRIEBEN werden, ist erlaubt, solange sie nicht an einer Waffe montiert werden. "
Quelle: www.anwalt.de/...
Mehr dazu in meinen Playlists: / @langschwert
🟩🟩 = Langschwert erlebt Dinge
🟥🟥 = Honda NC750D Roller
🟧🟧 = CFMoto CForce CF820
🟨🟨 = Langschwert´s Schießeisen
⬜⬜ = CFMoto CForce CF800
🟦🟦 = Komische Dinge ausprobieren
⬛⬛ = Opel Astra Cabrio
Meine Video-Hardware: 167881.homepage...
Ich bin Fördermitglied im VDB, dem Verband der Büchsenmacher und Waffenfachhändler. Für ein sinnvolles, wohlüberlegtes und möglichst freies Waffenrecht. www.vdb-waffen.de