Also ist es so, das die Menschen mit Handicap die in einer Werkstatt beschäftigt sind und nicht geimpft sind vom Gesetz her auch ab dem 16.03.22 grundsätzlich nicht mehr beschäftigt werden dürfen?? Eben genau so gleich gestellt sind wie eben die Mitarbeiter wie z.B. Gruppenleiter oder im Sozialdienst??
@lebenshilfe_soe2 жыл бұрын
Nein, die arbeitnehmerähnlich beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Werkstätten dürfen weiter beschäftigt werden, auch ohne vollständigen Impf- bzw. Genesenenstatus. Das neue Gesetzt bezieht sich auf das Personal (die Arbeitnehmer) in diesen Einrichtungen, also auf die Praxisanleiter*innen, Gruppenleiter*innen, Betreuungsfachkräfte, Betreuungshilfskräfte, etc.