Vielen Dank für das Hochladen der Falllösung! Mir ergab sich noch eine Frage bzgl. der Geltendmachung der Rechte des Bundestag durch den einzelnen Abgeordneten. Dass es durch diesen selbst nicht möglich ist, aufgrund der möglichen Rechtszersplitterung ist klar. Allerdings habe ich mich gefragt, ob eine Fraktion einen einzelnen Abgeordneten zur Geltendmachung der Rechte des Bundestages ermächtigen könnte (sofern dass überhaupt denkbar wäre). Ich danke im Voraus für die Antwort!