Guten Morgen Käpten Eine tolle LKW mitfahrt sehr unterhaltsam wie gewohnt. Gruß Olaf aus dem Westerwald
@derkaeptn201915 күн бұрын
Hallo Olaf , vielen Dank und beste Grüsse aus Waldhessen .
@wolfgangrie38118 күн бұрын
Hallo an alle Brummi Liebhaber! Habe eine Frage wo die Antworten auseinander gehen: Wenn einer noch einen grauen Führerschein hat mit einer Fahrerlaubnis der Klasse 2, die LKW Klasse Beruflich aber nie gebraucht hat und deshalb ab dem 50 Lebensjahr nie die geforderten gesundheitlichen Gutachten hat machen lassen und der FS vorgelegt hat, heute mit 70 Jahren aber privat ein großes Wohnmobil fahren möchte, wo die Klasse C bzw. CE benötigt wird. Bekommt man dann bei einer Polizeikontrolle Probleme? Falls ja weshalb? Der Führerschein ist damals, (im Gegensatz zu heute), unbefristet ausgestellt worden, genauso wie die Führerscheinklasse für einen großen LKW. Im alten Führerschein steht auch nichts von Beschränkungen wie bei den neuen Kartenführerscheinen. Ich weiß, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge. Kennt jemand in diesem Fall die Rechtslage? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar... Grüße an alle!
@derkaeptn201915 күн бұрын
Hallo Wolfgang , Du hast noch den Führerschein für Lkw , aber keine Fahrerlaubnis mehr . Ob Wohnmobile eine Ausnahme sind glaube ich nicht . Führerscheintausch und ärztliche Untersuchung sind dann angesagt .
@wolfgangrie38115 күн бұрын
@@derkaeptn2019 Hallo Käpten, Danke für die Antwort! Was ich dennoch nicht kapiere ist: Ich habe doch eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klasse 2, jetzt C und CE erteilt bekommen und bin nie aufgefordert worden ärztliche Gutachten einzureichen, oder meinen Führerschein umzutauschen, der ja auch unbefristet ausgestellt wurde. (Besitzstandsregel). Kannst du auf diese Punkte bitte nochmal kurz eingehen? Kann man die einmal erhaltene Zusage der Führerscheinstelle, der nicht Befristung der Fahrerlaubnisklassen und des Führerscheindokumentes, das im Führerschein ja amtlich bestätigt wurde, einfach so Außerkraft setzen? Gruß, Wolfgang