Aber wer gilt denn hier als Aussteller einer solchen Urkunde? Die Behörde/ Notar oder die Person die aus dem Testament/ Kaufvertrag als geistiger Urheber/ Auftraggeber erscheint?
@MarcusBergmannJura3 жыл бұрын
Wer die Urkunde körperlich ausfertigt, ist irrelevant. Relevant ist nur, wer etwas erklärt bzw. geistig hinter der Erklärung steht (sog "Geistigkeitstheorie"). Wenn der Standesbeamte beispielsweise eine Geburtsurkunde ausstellt, dann erklärt er darin die Geburt - er ist der Aussteller. Bei einer notariellen Beglaubigung ist es der Notar, der die Beglaubigung ausspricht (dementsprechend macht der Beglaubigungsvermerk in der Formulierung deutlich, dass der Notar etwas erklärt). Davon muss man dann das Dokument trennen, das beglaubigt wird. Den beglaubigten Vertrag schließen die Parteien, aber sie sind nicht Aussteller der Belaubigungsurkunde.
@OldschoolBlood5 жыл бұрын
Wer ist eigentlich der Aussteller eines notariell beglaubigtes Testament, wenn der Erblasser über seine Identität täuscht?