Wenn diese Forderungen tatsächlich in Deutschland gerichtlich eingetrieben werden würden, gäbe es dazu sicher zahlreiche Gerichtsentscheidungen, was aber, soweit ersichtlich, mit Ausnahme eines einzigen Versäumnisurteils (also wo der Beklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist), nicht der Fall ist. In der Tat stellen sich einige knifflige Rechtsfragen, die leider in dem Beitrag gar nicht angesprochen werden. Wer also mit dem Vorgehen der italienischen Autobahnbetreiber und den überhöhten Aufschlägen der Inkassounternehmen nicht einverstanden ist und sich im Recht fühlt, sollte sich nicht einschüchtern lassen. Die "Eintreiber" werden sich davor hüten, so eine Sache vor ein deutsches Gericht zu bringen, insbesondere wenn die Forderung nach deutschem Recht längst verjährt wäre. Denn ein ungünstiges Präzedenzurteil würde dieser ganzen fragwürdigen Geschäftspraktik ein abruptes Ende bereiten. Ich bin mir sicher, dass auch die Verbraucherzentrale keinen einzigen Fall konkret (Aktenzeichen etc.) benennen kann, in dem ein deutsches Gericht in einem streitigen Verfahren jemanden rechtskräftig verurteilt hat, die Maut nebst Inkasso- und sonstiger Gebühren zu bezahlen.
@thomasfottinger4727Ай бұрын
Warum bekomme ich erst nach 2 Jahren dieses Schreiben von Nivi? Ich habe vorher keine Post in dieser Sache erhalten!!
@AbzockeWasTunАй бұрын
Ich kenne die genauen Abläufe der Firma Nivi nicht, aber ich vermute, dass es manchmal länger dauern kann, bis sie den Autohalter ausmachen. In jedem Fall ist ihr Anspruch nach zwei Jahren noch gültig. Wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt, dann empfehlen wir die Zahlung. Aber ich stimme zu: so eine Verzögerung ist nervig. Schöne Grüße Vincent vom Europäischen Verbraucherzentrum