Hallo Herr Peters, sehr, sehr gutes Video. Ich habe 2001-2003 meine Ausbildung zum Maler gemacht und diese Auffrischung tat wirklich gut. Vielen lieben Dank.
@RolandRug3 жыл бұрын
Hallo Herr Peters, ich bin gerade auf der Suche nach Aufmaßregeln im Maler und Lackierer Handwerk. Ich habe mir ihren Beitrag mehrmals angeschaut. Klasse Beitrag, Respekt!!! Sie empfehlen mit einem privaten Kunden eigene Aufmaßregeln aufzustellen und zu vereinbaren. Genau das habe ich getan. In meinen AGB`s steht: „Alle Maße sind Fußleistenmaße, alle Öffnungen und Aussparungen wurden übermessen“. Die Abrechnung erfolgt auf Basis einer Massenermittlung durch Aufmaß. Dabei wird die Leistung nach den Maßen der fertigen Oberfläche berechnet. Als Ausgleich für den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilflächen (so genannte Aussparungen), zum Beispiel: Fenster und Türöffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, Lüftungsöffnungen, Fliesenspiegel, Einbauschränke- werden diese Flächen komplett übermessen, Fußleisten und Fliesensockel bis 15 cm Höhe. Bei Längenmaßen (z.B. Fußleisten, Sockelleisten) bleiben Unterbrechungen ebenfalls unberücksichtigt und werden übermessen. Als ich mit meinen Arbeiten fertig war und meine Rechnung geschrieben hatte, hat der Kunde alles noch mal nachgemessen und hat alle Öffnungen und Aussparungen abgezogen und auf Grund dessen meine Rechnung um ca. 1.000,-€ gekürzt und überwiesen. Die Kürzung beträgt etwa 15 % von der Auftragssumme. Der Kunde behauptet; Öffnungen und Aussparungen zu übermessen ist rechtswidrig. Er beruft sich auf ein Urteil: OLG Stuttgart vom 21.02.2008 - 2 U 84/07. Kann mir jemand etwas dazu sagen?
@Chopper_Vibes3 жыл бұрын
4:50 Aha..ein Dreieck mit 4 Ecken...könnte eventuell ein Trapez sein 😉
@chruwe669 ай бұрын
sollten sie nochmals ihr video kontrollieren. was ist das den für eine >Aufteilung. dreieck mit 4 Punkten
@MEGAGruppe19019 ай бұрын
Wir sind uns sicher, dass Sie den Transfer auch so hinbekommen ;-)