Wirklich ein tolles Video, vielen Dank! Es hat mir sehr geholfen, erstes Wissen zu sammeln. Vielen Dank!
@degiv-immobilienverrentung2 жыл бұрын
Vielen Dank für Ihr Feedback und das Lob.
@oksanadongauzer92022 жыл бұрын
Ich bedanke mich für Information !!!
@degiv-immobilienverrentung2 жыл бұрын
Sehr gerne, wir freuen uns, dass Ihnen unser Video gefallen hat. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.
@wladis.3647 Жыл бұрын
Danke sehr Professionell 👍👍👍
@degiv-immobilienverrentung Жыл бұрын
Vielen Dank, es freut uns sehr, dass Ihnen unser Video gefallen hat. Weitere Informationen zum Thema Immobilienverrentung bzw. speziell Nießbrauch finden Sie auch auf unserer Webseite unter www.degiv.de/niessbrauch/
@jurgenschmidt6497 Жыл бұрын
Wirklich sehr interessant und informativ vielen Dank dafür bitte mehr Informationen davon
@degiv-immobilienverrentung Жыл бұрын
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es freut uns sehr, dass Ihnen unsere Inhalte gefallen.
@andyx2299 Жыл бұрын
@@degiv-immobilienverrentung Wichtig zu erwähnen gewesen wäre, dass wenn ein Wohnrecht erstrangig ist, dass es auch bei einer Zwangsvollstreckung bestehen bleibt. UND SEHR WICHTIG sind auch die Umlage der Betriebskosten bei einem Wohnrecht hierzu BGH-Urteil V ZR 57/11
@kerstin5386 Жыл бұрын
Wenn im Hausübertragungsvertrag steht:Das Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung erlischt wenn der Übergeber aus medizinischen Gründen in einem Altenheim lebt oder längere Zeit im Krankenhaus versorgt werden muss...Meine Frage haben diese" Klauseln " Einfluss auf einen Pflichteisergänzungsberechtigten?
@degiv-immobilienverrentung Жыл бұрын
Hallo und vielen Dank für Ihren Kommentar, leider verstehen wir die Frage nicht. Könnten Sie diese etwas detaillierter ausformulieren? Gerne können Sie dazu auch unser Kontaktformular auf www.degiv.de nutzen.
@klaus-peterkubiak77953 жыл бұрын
"Der neue Eigentümer kommt für größere Reparaturen auf?" Ich habe mein Haus übertragen und habe den Nießbrauch über meine Wohnung. Über meinem Badezimmer musste das Dach repariert werden (ca. 2500 E'uro). Komme ich oder der neue Eigentümer dafür auf. Was bedeutet Nießbrauch genau für den Garten? Darf er Bäume oder Büsche und Sträucher ohne meine Erlaubnis fällen oder abschneiden? Falls nein, welche Rechte hätte ich, wenn dies bereits geschehen ist?
@degiv-immobilienverrentung3 жыл бұрын
Guten Tag Herr Kubiak, vielen Dank für Ihren Kommentar und die Frage. Normalerweise sind diese Details (Umbau Bad) im notariellen Kaufvertrag festgehalten. Wenn Ihr Garten ebenfalls durch den Nießbrauch geregelt ist, dann dürfte der neue Eigentümer keine Änderungen am Garten durchführen. Wenn dann nur mit Ihrem Einverständnis. Wir würden Ihnen gerne eine noch konkretere Antwort geben, dafür bräuchten wir aber mehr Details. Wenn Sie möchten können Sie uns gerne telefonisch unter 089206021335 erreichen oder weitere Details z.B. den notariellen Kaufvertrag an info@degiv.de schicken. Dann können wir uns den Sachverhalt näher ansehen und sie entsprechend beraten.
@milanhoefler2 жыл бұрын
Ich habe Lebenslang Nießbrauch Recht gekündigt deshalb dass EX Frau das Haus verkaufen kann, und nun trotzt allem ich bin immer in Grundbuch ohne Löschung also ganz sauber ob ich was verlangen kann das Haus ist verkauft ich meine verlangen von neue Eigentümer bitte Antwort
@degiv-immobilienverrentung2 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Hoefler, ein unbefristetes Nießbrauchsrecht erlischt nur mit dem Ableben der berechtigten Person oder durch aktive Handlung beim Notar. Sprich, Sie müssen zum Notar gegangen und die Löschung beantragt haben. Wenn das ordnungsgemäß erfolgte und auch der Notar die nächsten Schritte eingeleitet hat, dürfte die Löschung des Nießbrauchsrechts nur eine Frage der Zeit sein. Wenn die Situation doch komplizierter ist, empfehlen wir Ihnen die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts.
@badgerlife95413 жыл бұрын
Darf man das Nießbrauchsrecht der Eltern auch von der Schenkungssteuer abziehen für ein nicht-vermietetes Einfamilienhaus? Beide Eltern leben ja in dem Haus bis zum Ende ihres Lebens, bzw. sie werden das Haus nur vermieten falls sie am Ende in ein Pflegeheim ziehen sollten.
@degiv-immobilienverrentung3 жыл бұрын
Behalten sich die Eltern (wie in Ihrem Beispiel) bei der Übertragung der Immobilie auf die Kinder oder Dritte den Nießbrauch vor, mindert dies immer den Wert der Schenkung und damit letztlich auch die Höhe einer möglicherweise anfallenden Schenkungsteuer (soweit Freibeträge überschritten werden). Ob die Eltern die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten, spielt also in Bezug auf den Nießbrauch keine Rolle, dieser kann in jedem Fall abgezogen werden. Sollte die Immobilie allerdings vermietet sein, werden weitere Steuervergünstigungen (§ 13d ErbStG) gewährt.
@badgerlife95413 жыл бұрын
@@degiv-immobilienverrentung Vielen Dank für die Antwort! Damit ist es sehr verständlich geworden. Danke.
@badgerlife95413 жыл бұрын
@@degiv-immobilienverrentung Vielen Dank für die Antwort! Sehr hilfreich.
@Kevin-kq8gs3 жыл бұрын
Kauf einer Immobilie mit einer Dame die lebenlanges Wohnrecht hat. Irgendwann ist sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage in der Wohnung zu leben und muss ins Pflegeheim. Die Immobilie wird nun inklusive der Wohnung selbst genutzt (Nicht vermietet). Kann das Sozialamt den Hauseigentümer zur Kasse bitten ? (Für die Wohnung, die von der Dame nicht mehr genutzt werden kann)
@degiv-immobilienverrentung3 жыл бұрын
Vielen Dank für ihre Frage. Leider können wir für Ihre Situation keine pauschale Antwort geben. Um hier absolut sicher sein sollten Sie daher Ihren Anwalt oder das jeweilige Sozialamt kontaktieren. Diese können Ihnen genauere Informationen geben.
@andyx2299 Жыл бұрын
Wenn die alte Dame lebenslanges Wohnrecht hat, wer sollte denn dann die Wohnung selbst nutzen ? ....... selbst wenn sie selber nicht mehr darin wohnen kann berechtigt das nicht andere zur Nutzung ? ICH VERSTEHE DEINE FRAGE ÜBERHAUPT NICHT ???
@sueokker8974 Жыл бұрын
Leider Wohnrecht verwendet, aber Wohnungsrecht gemeint. Großer Unterschied.
@andyx2299 Жыл бұрын
@@sueokker8974 Maßgeblich ist wie es im Notarvertrag steht. Wenn da z.B. steht "lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht", dann ist "nur" BGH-Urteil VZR 57/11 vom 21.10.2011 maßgeblich. Der "Unterschied" macht der Notarvertrag, so wie es dort steht. Es ist kein großer Unterschied zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht. Wie kommst du auf den Quatsch ? ..... Panik und Angst und HAUPTSACHE NEGATIV sein 👹 Wer z.B. ein "lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht" hat, der hat praktisch "Narrenfreiheit". Das ist das Sicherste was es gibt. Geschützt gegen alle zivilrechtlichen Ansprüche 823BGB und auch bei Überschuldung, Privatinsolvenz ist man absolut save damit und auf einer glücklicheren Seite. Pfänungsfreigrenze liegt bei rd. 1300€.