Richtig super, dass jetzt so viele Videos kommen!!! Viiiiielen Dank! :-)
@ParagraphEinunddreiig9 жыл бұрын
+saasaaa2929 Sehr gerne!
@irinia.19157 жыл бұрын
Alles super, fehlen aber nicht noch die Theorien zur Srtittigkeit des Zeitpunktes eines beendeten bzw. unbeendeten Versuchs?
@maise99153 жыл бұрын
ne
@SpycePiano3 жыл бұрын
@@maise9915 doch
@maise99153 жыл бұрын
Du wixgesicht unbeendet ks gald dass der täter denkt es bräuchte noch zwischenschritte bis zur vollendung was ist da strittig
@SpycePiano3 жыл бұрын
@@maise9915 HAHAHA WAS
@mattis9672 жыл бұрын
@@maise9915 also wenn du das die ner Klausur bringst, Viel Glück
@BySnaze8 жыл бұрын
Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre hätten noch angesprochen werden können
@peterlistig9584 жыл бұрын
hmm nein ich finde die hätten nicht angesprochen werden können
@BySnaze4 жыл бұрын
@@peterlistig958 was redest du? 😂 Bin übrigens inzwischen durch mit dem Examen
@MrYugideck3 жыл бұрын
@@BySnaze Glückwunsch! Waren die Videos insgesamt nützlich für dich?
@BySnaze3 жыл бұрын
@@MrYugideck Für einen ersten Überblick ja, aber man sollte es schon vertiefen. Ich empfehle den iTunes-Podcast der LMU.
@MrYugideck3 жыл бұрын
@@BySnaze Alles klar, danke für den Hinweis :).
@RauschZwerg2 жыл бұрын
Wie prüft man den Rücktritt, wenn es sich um eine Beihilfe handelt, und der Gehilfe vom Versuch des Haupttäters zurücktritt
@basinga7958 жыл бұрын
Vielen Dank!!!!!!! Weiter so!
@andres.24168 жыл бұрын
Klass video :) Es hat sich aber ein kleiner Fehler eingeschlichen. Du hast A und B einmal vertauscht :D
@blaubeermuffin2621 Жыл бұрын
Komplett straffrei ist nicht richtig. Gem. §23 StGB ist auch der Versuch strafbar und ein versuchter Mord bzw Totschlag geht häufig mit vollendeter Körperverletzung einher.
@till487 ай бұрын
Ich denke er meinte, dass zum Beispiel im Falle des Rücktritts von einem versuchten Totschlag der Täter komplette Straffreiheit in Bezug auf den versuchten Totschlag erlangt. Aber du hast natürlich Recht, der Rücktritt vom Totschlag befreit den Täter nicht von der Strafe für seine anderen Verbrechen/Vergehen.