Danke für den klar strukturierten Vortrag, den ich mir jetzt zum 2.Mal angeschaut habe. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Zum Entlastungsbetrag beispielsweise: Wenn ich das richtig verstehe, dann gibt es das nur für tatsächlich angefallene Betreuungs- und Entlastungsleistung. D.h. wenn ich meine Frau ununterbrochen pflege, gibt es nichts. Es sei denn, ich engagiere zusätzlich eine Putzhilfe. Dazu sagt Ronny Hübsch: „Es ist also nicht so dass Sie irgendeine Alltagsbegleitung oder Haushaltshilfe Markt nehmen können und sagen okay ja hast du 15 € die Stunde ich habe 125 €, das kannst du jetzt machen.“ Wie soll ich es sonst machen? Dann springt der Vortag zur Verhinderungspflege und läßt die genaue Erläuterung der vier unteren Reihen aus der Tabelle „Leistungsübersicht“ aus. Zur Verhinderungspflege heißt es: „Zusätzlich können zu diesen 1612 Euro noch 50% aus der Kurzzeitpflege übertragen werden sofern aus diesem Topf noch keine Leistung in Anspruch genommen wurde oder halt zumindest mal diese 1806 Euro noch vorhanden sind.“ Woher kommt der Betrag von 1806 Euro?