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Wochenlang hatte der Familienrichter versucht, den richtigen Fall auf den Tisch zu bekommen. So hatte er gezielt Sachverständige ausgewählt, die seine Meinung stützen - nämlich, dass durch die Corona-Maßnahmen die Gesundheit der Kinder gefährdet sei. Das Problem: Für die Aufhebung der Maskenpflicht an den Schulen war der Angeklagte als Familienrichter überhaupt nicht zuständig. Stattdessen hätte ein Verwaltungsgericht entscheiden müssen. Die Entscheidung des Richters, die Maskenpflicht an den Weimarer Schulen aufzuheben, wurde wieder rückgängig gemacht - und er wurde wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil hat der BGH heute bestätigt. Die entscheidende Frage war, ob der Familienrichter mit seinem Verhalten die Schwelle zur Rechtsbeugung überschritten hat - also, ob er sich auf besonders schwerwiegende Weise über das Recht hinweggesetzt hat. Der BGH sagt: Der Richter habe auf elementare Weise das Recht verletzt, weil er seine Machtposition als Richter missbraucht hat und sich von seinen eigenen Interessen hat leiten lassen. Das Urteil gegen ihn ist damit rechtskräftig. Er verliert damit sowohl sein Amt als auch jegliche Pensionsansprüche.