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Beim Bundesgerichtshof ging es um die Renten von Menschen, die im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Damit die Angestellten und Arbeiter nicht schlechter dastehen als Beamte, bekommen sie vom Staat eine zusätzliche Rente. Vor rund 20 Jahren wurde das ganze System dieser Zusatzversorgung umgestellt, damit es finanzierbar bleibt. Über Einzelheiten der Umstellung streiten sich schon seit Jahren Versicherte mit den staatlichen Versicherungsanstalten. Der Grund: Durch die Umstellung wurden einige Versichertengruppen benachteiligt, wenn es um die Berechnung der Rentenansprüche geht: zum Beispiel Versicherte, die nicht kontinuierlich in die Rentenkasse eingezahlt haben; oder Frauen, die über längere Zeit ihre Kinder zu Hause betreut und deshalb nicht gearbeitet haben. Deshalb hatte der BGH in früheren Urteilen bereits Korrekturen bei der Umstellung verlangt. Gegen die letzte Nachbesserung hatte eine Versicherte geklagt. Die Klage hat der BGH aber heute zurückgewiesen und damit die korrigierte Systemumstellung für wirksam erklärt. Von der Entscheidung sind rund 1,7 Millionen Versicherte betroffen. Dem Bundesgerichtshof liegen noch weitere Klagen gegen die Systemumstellung vor, über die noch entschieden werden muss.
Aktenzeichen: BGH, Urteil vom 20. September 2023, Az.: IV ZR 120/22