Hallo Markus, dir scheint ja der Seitenabstand sehr wichtig zu sein. Seit einige Monaten habe ich dazu meine Fahrweise als Radfahrer angepasst. Wenn Überholen physikalisch nur mit zu wenig Seitenabstand möglich ist, fahre ich so weit links, dass dies gar nicht mehr möglich ist. Dies betrifft z.B. Einbahnstraßen und Situationen mit Gegenverkehr, wobei ein Rückspiegel vorteilhaft ist. Bisher hat noch keiner gehupt etc. Aber aufpassen: nur bei guter Sicht, also nicht bei Nacht. Bei rechts parkenden Autos: Die Gerichte gehen dazu über, Radlern Mitschuld zu geben, wenn sie an Autos so eng vorbeifahren, dass es beim Türöffnen zu einem Unfall kommt.
@JamesJohnson-mn9bb3 жыл бұрын
Naja, auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot ... ich weiß allerdings nicht ob sich das nur auf mehrere Fahrbahn-Optionen bezieht (wie beispielsweise Autobahn, wo wir Radfahrer ja selten unterwegs sind) oder auch auf den Fahrstreifen selbst. Sprich, wenn ich ganz links auf dem Streifen fahre, ob das erlaubt ist ... !? Wie auch immer .... guter Tipp. Ich mache das ganze genauso!
@1Jajen12 жыл бұрын
@@JamesJohnson-mn9bb Also bin damit natürlich etwas spät, aber das Rechtsfahrgebot gilt auch im Fahrstreifen. Aber wo kein Kläger, verfolgt wird das halt nie. Man muss als langsamer Verkehrsteilnehmer überholen auch ermöglichen, aber halt nicht um jeden Preis. Mal abgesehen davon, wenn rechts Autos parken sind ungefähr nen Meter Abstand vollkommen in Ordnung, Rechtsfahrgebot hin oder her. Und mit nem Meter Abstand zu parkenden Autos wird die Straße schon mal schön eng.
@1Jajen12 жыл бұрын
Ach der Grund für Rechtsfahrgebot im Fahrstreifen ist übrigens einfach: Falls es mal bei anderen schiefgeht (überholen, unaufmerksamkeit usw) hat man einfach mehr Spielraum und es kann so manche Situationen entschärfen
@cyclinginberlin4 жыл бұрын
Auf Radschutzsteifen habe ich nicht so sehr das Problem mit dem Mindestabstand.
@hailyihrig96774 ай бұрын
Ich muß echt lachen wenn ich dich schreien hören.aber recht haste ich erlebe das jeden tag.und hatte auch schon schlimme zusammenstöse,
@sandykonto1887 Жыл бұрын
1:09 Es ist verboten, auf den Radfahrschutzstreifen zu fahren, denn die 1,-1,2 Meter Abstand zu den parkenden Autos kann man nicht einhalten (LG Berlin, Az. 24 O 466/95) Also rüber au die Auto Spur, weil dann sowieso keiner überholen kann fährt man mittig, sonst verleitest du Autofahrer eng zu überholen.
@Throki3 жыл бұрын
Spätestens bei längs geparkten Autos würde ich eure "Schutzstreifen" nicht mehr nutzen. Übel.
@maxratschkow98573 жыл бұрын
Yu-Gi-Oh duellinks musik ballert :)
@JamesJohnson-mn9bb3 жыл бұрын
Was mich interessieren würde ... wenn man solche Videos macht und der Welt zur Verfügung stellt wie es um den Radverkehr in Stadt XY steht ... meldet sich die Stadt dann irgendwann mal bei einem? Oder nimmt die Stadt das als Anlass irgendwas an gewissen Stellen zu ändern? Hast Du schonmal drüber nachgedacht die örtlichen Zeitungen auf Deinen Kanal aufmerksam zu machen und das Thema so in die Gesellschaft zu bringen?
@flocke3032 жыл бұрын
Ganz zum Schluss hättest du doch aber gar nicht mit dem Rad über die Ampel fahren dürfen, oder? Absteigen, schieben?
@Legionen2 жыл бұрын
0:13 verstehe ich nicht, da fand kein überholen statt
@radfahreninfulda23242 жыл бұрын
Die rechte Spur entsteht dort gerade mittels gestrichelter Linie und er hat sich ganz dicht an mir vorbei gedrückt. Gesetzte Markierung maps.app.goo.gl/k4aLpkq1hLde2P5G7
@Legionen2 жыл бұрын
@@radfahreninfulda2324 merci! 🙋♂️ krass das dieser Autofahrer nicht mal 2 Sek noch warten konnte
@nurnbergexpress85212 жыл бұрын
1:37 Ihrer Meinung nach hätten also alle Fahrzeuge, die Sie überholt haben, hinter Ihnen langsam fahren müssen? Zugegeben, einige Abstände sind sehr knapp, aber man muss ja mit dem Fahrrad nicht auf Biegen und Brechen überall fahren und den restlichen Verkehr behindern, nur um auf sein Recht zu bestehen.
@claus7454 Жыл бұрын
Ganz viele hätten einfach die linke Spur zum Überholen nützen können, um den geforderten Abstand von 1.5m einhalten zu können. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Überholen nicht gestattet. (StVO §5 Absatz 4)