Genau so einen Fall musste unser Gremium auch in diesem Sommer entscheiden. Ein Mitarbeiter hat seinen Arbeitsplatz an der CNC Maschine ausgenutzt, um urheberrechtlich geschützte Produkte herzustellen (während der Nachtschichten). Diese Produkte bot er dann auf E-Bay an. Als das aufflog, drohte der Firma ein Imageschaden und ein Rechtsstreit mit dem Inhaber der Urheberrechte. Der Hauptgrund für eine verhaltensbedingte Kündigung war aber der Vertrauensmissbrauch gegenüber dem AG. Der Kollege wurde angehört und gab das Vergehen zu. BR und AG waren sich in diesem Fall einig, da diese Machenschaften schon fast zwei Jahre lang liefen, bevor sie aufflogen.
@noobfl2 жыл бұрын
Das Vertritt genau meine Meinung als Betriebsrat... es gibt noch einen anderen Grund, bei der man einer Kündigung zustimmen kann: der Betriebsrat weiss von der betroffenen Person, dass sie sowieso gekündigt werden will und keinen Bock mehr auf die Firma hat und man als BR weiss, dass die Person sowieso schon einen neuen Vertrag unterschrieben hat.
@arbeitnehmeranwaltstuhler-44322 жыл бұрын
Ich meine, wenn der da generell nicht mehr arbeiten will, soll er schlicht die Traute haben, sich etwas anderes zu suchen, da zu unterschreiben und dann selber regulär zu kündigen. Es hindert ihn doch niemand daran.
@martinschulze55652 жыл бұрын
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 außer man will weg und zusätzlich noch ein Abfindung kassieren. Sozusagen alles rausholen, was geht.
@arbeitnehmeranwaltstuhler-44322 жыл бұрын
@@martinschulze5565 Selbst dann nicht
@mr.milinevic20303 жыл бұрын
Gute Videos 😀. Das Vorherige Intro war allerdings viel viel besser !
@rko24033 жыл бұрын
Wird eine ordentliche Kündigung auch wirksam, wenn der Arbeitgeber gar nicht abwarten, ob er Betriebsrat innerhalb der Frist widerspricht?
@arbeitnehmeranwaltstuhler-44323 жыл бұрын
Nein, der muss das schon abwarten. Ansonsten gilt: keine Anhörung und damit auch keine wirksame Kündigung.
@Goldfire-tt3dv3 жыл бұрын
@@arbeitnehmeranwaltstuhler-4432 Man könnte auch den Fall ganz extremen konstruieren, dass der Arbeitgeber die Kündigung beim Betriebsrat anhört, dann aber die Anhörungsfrist nicht abwartet und die Kündigung ausspricht, und der Betriebsrat stimmt sogar vor Ablauf der Frist zu, aber erst, nachdem der Arbeitnehmer bereits die Kündigung erhalten hat. In diesem Fall wäre nach meinem Rechtsverständnis die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam. Viel bringen würde es dem Arbeitnehmer aber vermutlich nicht, da der Arbeitgeber ja die Kündigung erneut aussprechen könnte, da die Frist nach Anhörung des Betriebsrates mittlerweile verstrichen ist. Dann wäre zwar die ursprüngliche Kündigung unwirksam, die zweite aber nicht. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?
@arbeitnehmeranwaltstuhler-44323 жыл бұрын
Also ich würde in dem Fall argumentieren, dass der AG bei der ersten Kündigung seine Anhörung quasi verbraucht hat und die jetzt nicht für die zweite Kündigung herhalten kann - das wird aber bei jedem Gericht zu unterschiedlichem Erfolg führen. Aber: wenn wir es mit einer außerodentlichen Kündigung zu tun haben, können wir Glück haben, und der AG verpasst bei der zweiten Kündigung die Zweiwochenfrist aus § 622 Abs. 2 BGB. Da er ja schon bei der Anhörung hektisch geworden ist und die Stellungnahmefrist nicht abgewartet hat, spricht da einiges für ;-)
@BetriebsratTV3 жыл бұрын
Wie immer ein erstklassiges Video. Nur ein ergänzender Hinweis: Wenn ein BR die Augen und Ohren im Betrieb offen hat, kann er oftmals zusätzlich zum Bedenken äußern noch einen Widerspruch zimmern, in der er sagt, dass es sich in Wirklichkeit gar nicht um eine außerordentliche Kündigung handelt, sondern um eine ordentliche/betriebsbedingte Kündigung und die Gründe des Arbeitgebers nur vorgeschoben sind... Wir habe da mal ein Video zu gemacht: "Wie man jeder Kündigung widerspricht!" kzbin.info/www/bejne/jne4iIiDgb6Be6M Wir konnten so schon mal eine krankheitsbedingte Kündigung verhindern.
@rko24033 жыл бұрын
Zu dem verlinkten Video: Ist außerordentliche Kündigung wirklich nur dann außerordentlich, wenn sie berechtigt ist? Ich dachte, das hängt alleine vom Inhalt des Kündigungsschreibens ab. Wenn die Gründe nur vorgeschoben sind, ändert es etwas an der Wirksamkeit der Kündigung? Meinem Wissen nach spielt es nur eine Rolle, ob die Behauptung beweisbar sind und für eine Kündigung ausreichend sind.
@arbeitnehmeranwaltstuhler-44323 жыл бұрын
@BetriebsratTV Zu der Maßgabe von Euch habe ich vor ewigen Zeiten schon in einem Video meinen Respekt gezollt ;-)
@arbeitnehmeranwaltstuhler-44323 жыл бұрын
@R Ko Jede Kündigung ist nur wirksam, wenn sie berechtigt ist. Egal ob außerordentlich oder ordentlich. Der Inhalt des Schreibens ist dabei relativ irrelevant, zumal eine Kündigung in dem Schreiben selber gar nicht begründet werden muss. Der bloße Satz "Hiermit kündigen wir zu XX.XX.XXXX" reicht vollkommen aus.