PAUSEN IN DER PFLEGE: Pausenrecht einfach erklärt! | Ambulant Bloggt & Rechtsdepesche

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Күн бұрын

Пікірлер: 4
@kero450
@kero450 2 жыл бұрын
Spannendes Thema, insbesondere auch für mich als neuem Betriebsratsmitglied in einem kommunalen Krankenhaus. Ich hab euch direkt mal abonniert! :) Aber es ist natürlich auch komplex, zumindest für juristische Laien. Daher habe ich da ein paar Fragen: Vorab: mein Beispiel bezieht sich auf Assistenzärzte im Krankenhaus, die mit ähnlichen oder eher noch größeren Arbeitszeitproblemen zu kämpfen haben als die Pflege. Der Nachtdienst hier geht von 20 Uhr bis 8:30, davon Vollarbeitszeit 20-1 Uhr, dann Bereitschaftsdienst (gemäß Tarifvertrag der höchsten zulässigen Belastungsstufe mit erwartungsgemäß >40-49% der Zeit tatsächlichem Arbeitsanfall zugeordnet; lt. Tarifvertrag wird diese Bereitschaftsdienststufe "zum Zwecke der Entgeltberechnung" zu 100 v.H. als Arbeitszeit gewertet) von 1-8:30 Uhr. Zudem ist eine Pause von 2-2:45 Uhr im elektronischen Dienstplanprogramm hinterlegt (und gilt damit als angeordnet, wird automatisch als genommene Pause gespeichert und entsprechend erfolgt für diesen Zeitraum automatisch auch keine Bezahlung). NB: Ob der Bereitschaftsdienst aufgrund der in der Realität oft höheren Arbeitsbelastung überhaupt hätte angeordnet werden dürfen, ist in meinen Augen zwar fraglich, soll aber hier nicht Thema sein. Frage 1: Die Pause fällt in den Bereitschaftsdienst. Da dieser ja per definitionem zu mindestens 50% aus Ruhephasen besteht: darf ein Teil der Ruhephasen als "Pause" verrechnet werden, die Pause also quasi in den Ruhephasen des Bereitschaftsdienstes "verschwinden"? Das würde praktisch bedeuten, dass die Zeit von 2-2:45 zwar nicht bezahlt wird, aber der Bereitschaftsdienst und damit die Anwesenheitsverpflichtung und das "Bereithalten um kurzfristig die Arbeit aufzunehmen" ununterbrochen durchläuft. Das ist das aktuell praktizierte Vorgehen, auch wenn dies nirgendwo offiziell vorgegeben ist. Nach meinem Verständnis gilt Bereitschaftsdienst aber auch in Bezug auf Pausen als Arbeitszeit und ich gehe davon aus, dass das nicht zulässig ist?! Frage 2: Sofern die Pause tatsächlich gewährt werden muss, der Arzt also von 2-2:45 Uhr sich nicht vor Ort aufhalten muss und nicht für z.B. Notfälle erreichbar sein muss: wer ist für die Organisation einer Vertretung zuständig? Praktisch ist dieser Arzt nachts der einzige anwesende Arzt seiner Fachabteilung. Es gibt zwar Ärzte anderer Fachabteilungen, aber diese können ihn in der Realität nicht ersetzen, sei es aus fehlender fachspezifischer Kenntnis, weil sie selber oft z.B. im OP gebunden sind, oder weil sie zum gleichen Zeitpunkt eine (in der Realität aktuell ebenfalls nicht zu nehmende) "Pause" angeordnet haben. Darf der Arzt um 2 Uhr einfach gehen (angenommen, es liegt nicht gerade zu dem Zeitpunkt ein akuter Notfall vor) und die nächsten 45 Minuten nicht erreichbar sein? Dies ist im Dienstplanprogramm so angeordnet, nirgendwo offiziell widerrufen, aber widerspricht der gängigen (jedoch m.E. illegalen) Praxis. Falls dann um 2:15 ein akuter Notfall in seinem Fachgebiet auftritt und aufgrund seiner Abwesendheit jemand zu Schaden kommt, haftet der Arzt dafür? Oder kann er im Gegenteil gar nicht verantwortlich sein? Darf er nur gehen, wenn er sich selber für die Zeit um "Ersatz" gekümmert hat (praktisch nicht möglich, daher würde die Pause dann ausfallen)? Frage 3: Wenn die Pause (wie aktuell regelhaft der Fall) praktisch nicht genommen werden konnte, obwohl sie pro forma im Dienstplanprogramm angeordnet ist und der Arzt damit 12,5 Stunden ohne Pause (allerdings mit einer unvorhersehbaren Menge an Bereitschaftsdienst-"Ruhephasen") durcharbeitet, und ihm unterläuft gegen Ende der Zeit (mutmaßlich zumindest teilweise aufgrund von Überarbeitung bei fehlender Pause) ein Fehler und es kommt jemand zu Schaden: wer haftet? Hat sich der Arzt angreifbar(-er) gemacht, weil er die offiziell angeordnete Pause nicht genommen hat und damit seine Übermüdung selbst mitverschuldet? Unabhängig vom o.g. Nachtdienst: Frage 4: Laut Ärztetarifvertrag ist es nicht erforderlich, dass notwendige Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden müssen. Wenn die tatsächlich anfallende Arbeit die tagesübliche Arbeitszeit (z.B. 8-16:30, davon 30 min Pause) überschreitet, gilt die Anwesendheitszeit nach 16:30 als automatisch angeordnetete Überstunden. Dadurch kommt es jedoch nicht selten dazu, dass um 17:30 Uhr der Arzt immer noch da ist und die Grenze der 9 Stunden erreicht wird, wodurch im Arbeitszeitgesetz weitere 15 min Pause erforderlich wären. Eine solche Pause wird jedoch nicht durch den Arbeitgeber angeordnet (der zu diesem Zeitpunkt gar nicht unmittelbar wissen kann, dass auf einer Station noch Ärzte aktiv sind). Ist es für Überstunden erforderlich, eine zusätzliche Pause anzuordnen? Muss der Arzt, der die Überstunden ja wegen zu viel anfallender Arbeit macht, sich selbst eigenständig eine Pause "anordnen"? Was ist, wenn er das nicht tut, dürfen ihm praktisch dennoch weitere 15 Minuten tatsächlicher Arbeitszeit quasi nachträglich als Pause "umgewertet" und damit nicht bezahlt werden? Und zu guter Letzt: wie geht man praktisch am besten vor um eine Verbesserung der Situation zu erreichen? Z.B. ist es wohl eher wenig hilfreich, die angeordnete Nachtdienstpause einfach zu nehmen, und zu warten, dass irgendwann jemand aufgrund fehlender Versorgung stirbt. Aber einfach so weiter geht m.E. auch nicht. Kann hier der Betriebsrat tätig werden, oder erfordert es das individuelle Einklagen der Rechte durch die Ärzte? (Die insbesondere betroffenen Assistenzärzte sind zwar maximal unzufrieden mit der Situation (die Pausenregelungen sind ein Problem unter vielen...) aber haben aufgrund der hierarchischen Strukturen und der Abhängigkeit vom Wohlwollen des Chefarztes in Bezug auf zwingend benötigte Bescheinigungen im Rahmen ihrer Facharztweiterbildung Angst davor, individuell als "Querulant" aufzutreten.) Vielen Dank für die Beantwortung, oder vielleicht lohnt sich auch ein eigenes Video zu diesen Fragen, die sicher nicht nur unser Krankenhaus betreffen?!
@carstenfeldsien2000
@carstenfeldsien2000 Жыл бұрын
ich habe nicht die Möglichkeit im ND meine Pause in der Form einzuhalten, deshalb ist es unmöglich das diese Zeit nicht vergütet wird...
@barbelteufel
@barbelteufel 14 күн бұрын
Meine Pause ist NICHT zu verkaufen auch wenn sie bezahlt wird, weil ich weder essen, trinken noch auf Toilette weg kann. 😢
@barbelteufel
@barbelteufel 14 күн бұрын
Lächerlich zu sagen ein Mitarbeiter wollte das, wissen sie wie krank einem das macht neben dem Schichtdienst. 😢
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