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Ich bin Schwerbehindert mit einem GdB 50. Ich möchte eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Mein Schwerbehindertenausweis hat aber seine Gültigkeit verloren. Im Internet habe ich gelesen, dass ich dann meine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht mehr bekommen kann, weil ich nach diesen Infos den Ausweis der Rentenversicherung vorlegen muss, der aber leider nicht mehr gültig ist. Stimmt das wirklich? Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel klärt in diesem Video über die Rechtslage auf.
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