Ihr wollt den Antrag auf die besondere Rentenauskunft noch schnell im Jahr 2024 stellen? Dann schaut euch das folgende Video einmal an, in dem ich genau erklärt habe, wie ihr den Antrag V0210 online stellen und direkt an die Rentenversicherung übermitteln könnt: kzbin.info/www/bejne/emHOZGlmbdeNmtE
@OsningOsningАй бұрын
👍👍
@StefanLäpple21 күн бұрын
Hi, zunächst danke für deine informativen Videos. Ich hatte im Mai 24 den Antrag auf besondere Auskunft gestellt, dann auch bekommen und eine Sonderzahlung geleistet. Vor 4 Wochen habe ich nochmals einen Antrag gestellt um dann 2025 mit den Konditionen für 24 erneut zahlen zu können. Auf den V210 habe ich dann ein Schreiben bekommen, dass auf die Auskunft von 05/2024 verwiesen hat. Eine neue Rentenauskunft wurde nicht mehr erstellt. Ich werde in der ersten Januarwoche entsprechend einzahlen. Gruß
@rentenfuchs20 күн бұрын
Vielen Dank für den Kommentar! Dass sich die Rentenversicherung bei der Ausstellung einer erneuten Rentenauskunft quer stellt, wenn die Letzte noch nicht so lange her ist, habe ich schon häufiger gehört. Per Widerspruch könnte man theoretisch auf die Ausstellung einer erneuten Rentenauskunft drängen und hätte damit vermutlich auch Erfolg. Die Einzahlung Anfang Januar ist aber sicherlich der mit weniger Aufwand verbundene Weg.
@FritzWepper34Ай бұрын
Beachte hierzu: Die Post benötigt teilweise bis zu 14 Tage, um einen Brief zuzustellen! Ärgerlich, wenn der Antrag V0210 rechtzeitig 2024 eingehen soll. Das mit der besonderen Rentenauskunft und Beratung mit dem Steuerberater UND Antragstellung wird dieses Jahr nichts mehr. Zudem hat die RV an Weihnachten und Neujahr Schließtage, in denen niemand erreichbar ist. Tipp: falls eh schon alles klar und besprochen ist, den V0210 digital zusenden!
@rentenfuchsАй бұрын
Klar, auf den letzten Drücker sollte man den V0210 nicht abschicke. Dann besteht tatsächlich die Gefahr, dass dieser die Rentenversicherung erst im kommenden Jahr erreicht. Ein Zustellungsdauer von 14 Tagen ist nach meiner Erfahrung aber doch sehr ungewöhnlich. Wenn man den Antrag jetzt (8.12.) zur Post gibt, hätte ich keine Bedenken, dass er noch rechtzeitig bei der Rentenversicherung eingeht. Sie haben aber Recht: Deutlich sicherer und auch einfacher ist es, den Antrag online zu stellen. Außerdem spart man sich so auch noch das Porto. Wie genau man online die besondere Rentenauskunft beantragt, erkläre ich übrigens in meinem neuen Video: Besondere Rentenauskunft (V0210) online beantragen - Ausgleichszahlung für Rentenabschläge (kzbin.info/www/bejne/emHOZGlmbdeNmtE).
@Jiranan65Ай бұрын
Nach 2020 habe ich vor wenigen Wochen einen erneuten Antrag auf Besondere Rentenauskunft gestellt. Ich bekam von der RV eine Nachricht, daß der damalige Bescheid noch gültig sei. Und tatsächlich im damaligen Bescheid ist ein Gültigkeitsdatum vermerkt, und zwar mein 63. Geburtstag. Ich werde „Trick 2“ anwenden und am 2. Januar eine Zahlung leisten.
@rentenfuchsАй бұрын
Meines Erachtens ist die Auskunft, die die Rentenversicherung Ihnen erteilt hat, rechtswidrig. Wenn Sie hiergegen Widerspruch einlegen und auf die Ausstellung einer erneuten besonderen Auskunft drängen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Rentenversicherung sich dem verwehren wird. Im Zweifel ließe sich die Ausstellung sicherlich auch rechtlich durchsetzen. Diese Einschätzung deckt sich meines Erachtens auch mit den Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung in ihren Rechtlichen Arbeitsanweisungen zum § 109 SGB VI. Hier findet sich der folgende Text: "Auf Antrag des Versicherten werden auch weitere Prognoseauskünfte erteilt. Bei einer erneuten Auskunft wird hinsichtlich der maßgebenden Berechnungsgrößen und für die Ermittlung des Beitragsaufwands zum Ausgleich der Rentenminderung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der erneuten Antragstellung abgestellt. Abweichend hiervon wird auf das Antragsdatum der ursprünglichen Auskunft abgestellt, wenn die ursprüngliche Auskunft fehlerhaft war (zum Beispiel aufgrund der nachträglichen Anerkennung von zu Unrecht abgelehnten rentenrechtlichen Zeiten oder der Vorlage einer berichtigten Entgeltbescheinigung des Arbeitgebers) und der Versicherte innerhalb der Dreimonatsfrist bereits Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung nach § 187a SGB VI aufgrund der ursprünglichen Auskunft eingezahlt hat oder die erneute Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der ursprünglichen Auskunft erfolgt. Sind mehrere Prognoseauskünfte erteilt worden, stellt sich bei einer Zahlung von Beiträgen nach § 187a SGB VI die Frage, auf der Grundlage welcher Auskunft die Beitragszahlung erfolgte. Macht der Versicherte hierzu keine Angaben, geht der Rentenversicherungsträger grundsätzlich von der zuletzt erteilten Auskunft aus." Die Diskussion mit der Rentenversicherung können Sie aber natürlich umgehen, indem sie einfach "Trick 2" nutzen. Viele Grüße!
@OsningOsningАй бұрын
👍👍💶💡💶👍👍
@rentenfuchsАй бұрын
😊😊
@DeaktivierterUser1Ай бұрын
Wie ist das wenn jemand 2024 nur 3 Monate Minijob gemacht hat und dabei auch Selbst in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Lohnt es sich dann noch weitere Beträge einzuzahlen und wie viel mindestens? Es wird sicherlich nichts bringen jeden Monat 5 Euro zu überweisen.
@FritzWepper34Ай бұрын
@@DeaktivierterUser1 in den Monaten, in denen Pflichtbeitragszeiten gezahlt wurden, könen keine freiwilligen beiträge gezahlt werden. § 7 SGB VI. Das, was Rentenfuchs meint, sind Nachzahlungen auf freiwilliger Basis, um xy% Abschlag an der Rente wieder auszugleichen. Um auf Deine 5€ zurückzukommen: der Mindestbetrag ist derzeit bei 100,xx€ im Monat. Da ist der Eigenanteil (Rund 20€) beim Minijob ein Klacks, dafür ein echter Pflichtbeitrag, der zu den Wartezeiten zählt!
@rentenfuchsАй бұрын
Wenn man seine Rente spürbar erhöhen will, ist man tatsächlich schnell bei Beträgen im fünfstelligen Bereich: Wenn man aktuell 10.000 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhöht sich die monatliche Brutto-Rente um 46,61 Euro. Zahlt man 1.000 Euro ein, ist man bei einem Brutto-Rentenplus von 4,66 Euro. Ob sich das für einen lohnt oder nicht, muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden. Als Unterstützung bei der Entscheidungsfindung empfehle ich die beiden folgenden Videos auf meinem Kanal: Rentenabzüge ausgleichen - Lohnt sich das noch 2024 (Update 1.7.2024): kzbin.info/www/bejne/aJKpZIxnnqygY8U Rentenabzüge ausgleichen - Lohnt sich das noch? (2024): kzbin.info/www/bejne/faSslqBpYqp8aK8
@Kraan666Ай бұрын
Ich habe am 20.10.2024 den Antrag V0210 online gestellt und am 05.11.2024 die entsprechende Auskunft erhalten. Nun würde ich mit Referenz zu dieser Auskunft sowohl eine Einzahlung im Dezember 2024 tätigen, die für das Jahr 2024 steuerlich geltend gemacht wird und eine weitere Einzahlung im Januar 2025, welche dann für 2025 geltend gemacht wird. Würden für beide Einzahlungen die Rentenpunkte zum 2024er "Preis" gutgeschrieben?
@rentenfuchsАй бұрын
Ja, denn für drei Kalendermonate nach Ausstellung der besonderen Rentenauskunft gelten noch die Werte, die bei Beantragung der besonderen Rentenauskunft maßgeblich waren. Wenn Sie die zweite Einzahlung im Januar 2025 leisten, sind Sie ja noch innerhalb dieses Zeitraums. Dennoch würde ich die Mitteilung der Rentenversicherung über die Einzahlung genau kontrollieren, ob hier tatsächlich auch bei der Januar-Zahlung der 2024er-Preis zugrunde gelegt wurde.
@CaliNRWАй бұрын
Frage: Man darf ja nur 1x im Kalenderjahr kaufen. Wenn ich 2024 schon 1x zum Entgeltpreis 2024 gekauft habe, bekomme ich bei Kauf am 02.Januar 2025 auch den Entgeltpreis für 2024, oder rechnet Rentenversicherung dann zum Entgeltpreis 2025 ab? Weiß das jemand?
@rentenfuchsАй бұрын
Bis Mitte 2020 galt die Regelung, dass man maximal zweimal pro Jahr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen durfte, um Rentenabschläge auszugleichen. Diese Regelung wurde jedoch zum 1.7.2020 gestrichen, sodass es jetzt keine Begrenzung mehr gibt. Siehe mein folgendes Video: kzbin.info/www/bejne/Y6XXn5mGZqmDr6s. Wenn die Wertstellung beim Rentenversicherungsträger rechtzeitig, also spätestens am 8.1.2025 erfolgt, ist die Zahlung rentenrechtlich dem Jahr 2024 zuzurechnen und man bekommt noch den 2024er-Preis.
@olexbauer6611Ай бұрын
Nicht einen Punkt kaufe ich! Da gibt es deutlich bessere Geldanlagen!
@rentenfuchsАй бұрын
In vielen Fällen würde ich Ihnen da voll zustimmen. Es gibt jedoch auch Konstellationen - zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Abfindung -, in denen die Ausgleichszahlung durchaus attraktiv sein kann. Gleiches gilt für Personen, die möglichst wenig Aufwand mit ihrer Anlage haben wollen und auf der Suche nach einer Anlageform sind, die eine lebenslange Rentenzahlung bietet. Im Vergleich zu privaten Rentenversicherungen schneidet die gesetzliche Rente da gar nicht so schlecht ab. Für diese Personen ist die Info, dass der Rentenpunkt 2025 deutlich teurer wird, man mit gewissen Tricks aber trotz Einzahlung im Jahr 2025 gegebenenfalls noch den 2024er-Preis bekommt, durchaus hilfreich. Letztlich muss aber natürlich jeder für sich selbst entscheiden, wie er sein Geld anlegen und für das Alter vorsorgen möchte.