Es muß lauten Abbuchungsverfahren oder Abbuchungsauftragsverfahren, nicht Firmenlastschrift! Das zweite Verfahren nennt sich Einzugsermächtigungsverfahren.
@steuerteam-hannover2 жыл бұрын
Danke für den klaren Hinweis und die Ergänzung. Mir ist das bisher umgangssprachlich immer unter Firmenlastschrift begegnet.