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Es kommt häufiger vor, dass Schüler Klausuren auf Facebook hochladen, zum Beispiel um sie jemandem zur Verfügung zu stellen, der am Prüfungstermin nicht da war. Doch darf man das überhaupt? Oder sind Klausuren urheberrechtlich geschützt? Darf man Fragen einfach so übernehmen?
Diese und viele weitere Fragen klären Christian Solmecke und Rainer Pohlen im heutigen Video.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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/ die.aufklaerer
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