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Meddl und hallo Leuten,
SkyBro aka. Marvin G. aus B. in L. bekommt es nicht auf die Kette
abstinent von KZbin zu bleiben! Entgegen seinen Versprechungen
und Abmachungen mit der NWO, ist er wieder auf KZbin aktiv geworden.
Er ist also wieder der Lügner der er vorher schon war. Traurig. Ein bisschen
Hoffnung hatte ich für ihn schon das er sein Leben in Ruhe lebne kann.
Jedoch trifft auch hier wieder das Sprichwort zu: "Wer einmal lügt dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht."
Dasassen Nierhaus
ACHTUNG: Dieses Video ist eine PARODIE
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Quelle:
MatMedscher!
Video: Das große Skybro Interview (Ende von Staffel 3)
• Das große Skybro Inter...
Neustart(352) aka. GoodFly aka. SkyBro aka Marvin G. (der unechte):
Video: öffentlichen Entschulidgungs video (Allgemein) 1/2
• öffentlichen Entschuli...
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Sehr zu empfehlen:
UNGOLL
/ @ungollderungolloide
MatMedscher
/ @matmedscher
Himmelsmett
/ @himmelsmett_leuten
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FAIR USE :
"Fair Use" erlaubt die Wiederverwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Erlaubnis des Rechteinhabers. "Fair Use" ist ein Prinzip, das Ausnahmen vom Urheberrecht begründet. Was jeweils als "Fair Use" gilt, wird nicht von KZbin definiert. KZbin legt nicht fest, was unter "Fair Use" fällt. Das kann nur ein Gericht entscheiden.
Quelle :
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Urheberrechtsgesetz
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(1) Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
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§ 23 Urheberrechtsgesetz
Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung vor.
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§ 24.1 UrhG: Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
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