Kurz und knackig erläutert und eigentlich gar nicht so schwer möchte man meinen. Ein Hinweis: bei Vorsatz kann 266a/263 StGB erfüllt sein.
@berndfreudinger7254Ай бұрын
Und wenn jemand im Ausland lebt und für deutsche Firma tätig ist, kann er dann trotzdem scheinselbständig sein ?.🤔
@eviatevia6 ай бұрын
Ich bin kleinunternehmer und wollte zusatzlich noch einen Minijob suchen und eine firma habe ich kontaktiert, die einen minijobber suchten...da wurde mir gesagt.."es geht nicht, wegen scheinselbstandigkeit.." ...vertehe aber nicht, was das problem ist...
@tutundmachtnix10 ай бұрын
Ein Steuerberater darf hinsichtlich der Scheinselbständigkeit wie auch hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status von Gesellschafter-Geschäftsführern gar nicht beraten. Zumal haben die meisten Steuerberater von diesen Dingen auch überhaupt gar keine Ahnung. Im Zweifelsfall also bitte einen darauf spezialisierten Anwalt fragen oder die Statusfeststellung selbst in die Wege bringen. Steuerberater sind weder für diese Dinge ausgebildet noch haben sie irgendeine Befugnis dazu zu beraten.
@daubbuergelin9 ай бұрын
Vielen Dank für den Hinweis. Es ist richtig, dass der Steuerberater in sozialversicherungsrechtlichen Dingen nicht beraten darf. Er hat jedoch eine Hinweispflicht, da er ansonsten haftet. Ob am Ende tatsächlich eine Scheinselbständigkeit vorliegt, ist von den entsprechenden Sozialversicherungsträgern zu prüfen und festzustellen.