Рет қаралды 3,737
Aufnahme finden in der „Wohngruppe St. Annen" junge Menschen (m/w/d)
und unterschiedlicher Nationalitäten, die einen intensiven und heilpädagogi- schen Betreuungsbedarf haben.
In der Regel sind die jungen Menschen bei der Aufnahme im Alter zwischen 10 (bzw. nach Beendigung der Grundschule) und 17 Jahre alt.
Das Aufnahme- und Betreuungsalter bei Hilfen zur Erziehung oder Hilfen für junge Volljährige beträgt minimal das 18. und maximal das 27. Lebensjahr.
Das Aufnahmegebiet ist überregional.
Handlungsfelder:
Soziale Arbeit
Heimerziehung
Hilfe zur Erziehung
Gesetzliche Regelungen
§ 27 Hilfe zur Erziehung i.V. mit
§ 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 34 SGB VIII Betreutes Wohnen
§ 35a SGBVIII
§41 SGBVIII, Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Quellen:
SGBVIII
Konzeption der Intensiv und Heilpädagogischen Wohngruppe St.Annen