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Welche Aspekte des neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) sind als positiv und welche als negativ zu werten? In Deutschland entwickelt sich, nach Meinung von Dr. Utz Brömmekamp, eine neue Sanierungskultur. Die in Not geratenen Unternehmen werden wie früher nicht mehr meist zerschlagen oder liquidiert, sondern erhalten das Recht auf eine zweite Chance, nämlich eine strukturierte Sanierung als Alternative zur Insolvenz. Dabei setzt das Gesetz früh an. Unternehmen, die z.B. in den nächsten zwei Jahren eine akute Krise befürchten und sich für diese Sanierungsalternative entscheiden, können ihren Gläubigern bessere Optionen bieten und für ihre Mitarbeiter mehr Arbeitsplätze erhalten. Einen Nachteil dieses Gesetzes sieht Dr. Utz Brömmekamp darin, dass die Gerichte den Restrukturierungsbeauftragten mit weitreichenden Befugnissen ausstatten könnten. Dieser "starke Bewacher" passt nicht so sehr zu dieser Art von Verfahren, in dem eigentlich der Unternehmer im "Driver Seat" sitzen sollte.
Dr. Utz Brömmekamp ist Partner und Geschäftsführer der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf.
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