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Bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung kommt es auf die Tatbestandsmerkmale an. Dabei unterscheidet man zwischen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen. Objektive Tatbestandsmerkmale zielen auf die Feststellung der Täter ab. Subjektive Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung kennzeichnen die widerrechtliche Handlung. Dabei kann man zwischen aktivem Handeln und passivem Unterlassen unterscheiden; beide bedingen Steuerhinterziehung.
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0:00 Einleitung & Intro
0:59 Tatbestand der Steuerhinterziehung
2:33 Beispiel zum objektiven Tatbestand
5:02 Sonderfälle
6:03 Aktive vs. passive Straftat
9:50 Kompensationsverbot
12:55 Subjektiver Tatbestand
13:38 Verjährung
15:05 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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