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Die BVG schreibt zu diesem Thema auf ihrer Webseite:
"Ein Rechtsanspruch auf einen Sitzplatz für anerkannte Schwerbehinderte besteht NICHT. Besonders ausgewiesene Sitzplätze sind für mobilitätseingeschränkte Personen entsprechend freizugeben. Nur das Betriebspersonal ist berechtigt, Fahrgästen Plätze zuzuweisen."
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Kommentare sind für dieses Video deaktiviert, weil es mir wegen der hohen Klickzahlen irgendwann nicht mehr möglich war, darauf zu antworten. Außerdem hatten sich unzählige Kommentare und damit auch meine Antworten wiederholt.
Es ist also nicht so, dass ich mir unliebsame Kommentare vom Hals halten will, denn ich bin Schlimmeres gewöhnt, seit ich bei der Geburt vom Küchentisch gefallen bin (weil meine einarmige Oma mich fallen ließ) und mein Stiefvater Fremdenlegionär war und ich sein Prügelknabe. Wenn man 32 Jahre das Neuköllner Getto und 60 Jahre seines Lebens überlebt hat, dann ist der TOD nur noch ein alter, dünner Mann ohne Gesicht und die Welt ein Scherbenhaufen. BÖSE KOMMENTARE können mich nicht umbringen! ;-)
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