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Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag die Abschaffung von Paragraf 219a beschlossen. Er regelt bisher das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Zugleich führte er aber bislang auch dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Union und AfD votierten dagegen.
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