Verstehe ich das richtig, dass die Mindestbezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes 61 Tage(egal welche Monate betroffen sind) sind und die Mindestdauer eines Karenzteiles 2 Monate? (z.B. Juli + August =62 Tage)
@arbeiterkammer5 ай бұрын
Hallo, das verstehst du vollkommen richtig. Die Mindestbezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes beträgt 61 Kalendertage und die Mindestdauer eines Karenzteiles beträgt laut Gesetz 2 Monate. Bei weiteren Fragen rund um Karenz oder Kinderbertreuungsgeld kannst du dich gerne telefonisch an uns wenden: +43 1 501 65 1201 Alles Gute und liebe Grüße