Vielen Dank für das Video. Top erklärt und öffnet mir die Augen auf Details auf die ich in klausuren nicht geachtet hatte. Eine Frage zu nr.6. Muss der Tourist den dann beim kauf schon nachweisen, dass er es ins Ausland bringt? Wie läuft das ab, woher weiß der Verkäufer, dass er die Rechnung ohne USt ausstellen soll/darf? Es könnte doch sein, dass der Gegenstand vor seiner Abreise auch im inland verschenkt wird ? LG
@taxteachertutorials5 ай бұрын
In Klausuren steht immer, dass sämtliche Belege und Nachweise gegeben sind. Somit ist automatisch bei beipielsweise einer Ausfuhrlieferung auch der § 6 Abs. 4 S. 1 UStG erfüllt! Lassen Sie sich durch Ihren Arbeitgeber, der Sie ausbildet, anhand von Beispielfällen aufzeigen, auf welche Art in der Praxis der Nachweis im Sinne von § 6 Abs. 4 S. 1 UStG in Verbindung mit §§ 8 UStDV ff. erfolgt.
@SuhurDaud8 ай бұрын
Danke für die tolle Erklärung! 👍🏽 Ich habe eine Frage bei Fall 8. Ich hätte keine Vorsteuer gezogen, da es doch schon beim Kauf erfolgen müsste oder nicht ? Ich würde bei dieser Aufgabe nicht drauf kommen die VorSt zu ziehen, da auch im Text steht, dass der Gegenstand vor 3 Monaten gekauft wurde. Deshalb gehe ich davon aus, dass die VorSt schon berücksichtigt wurde.
@taxteachertutorials8 ай бұрын
Es geht darum, dass Eintragungen für das gesamte Jahr 2023 vorzunehmen sind. Und dazu gehören auch die drei Monate zuvor. Somit muss auch die Vorsteuer eingetragen werden.