Sie suchen Ihre neue berufliche Herausforderung in der laufenden Steuerberatung oder in der Gestaltungsberatung - Dann können Sie sich jetzt bewerben: www.juhn.com/karriere
@Syrius123452 жыл бұрын
Wieder ein Knaller rausgehauen. Danke!!!
@pe5661 Жыл бұрын
Herzlichen Dank für diese Videoreihe! Ich erlaube mir eine Anmerkung: Das Beispiel zu § 49 Abs. 2 EStG war leider nicht vollständig und ungenau. - Es handelt sich bei den Dividenden grundsätzlich um gewerbliche Einkünfte, § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 20 Abs. 8 EStG (Subsidarität!), da die Wertpapiere zum BV gehören. - Der § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG verlangt jedoch, dass sie aus einer inl. BS herrühren. Das Depot allein begründet jedoch noch keine BS. - Für sich alleine genommen, ohne Bindung an den Betrieb in Amsterdam, handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.v. §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG. - Gem. § 49 Abs. 2 EStG bleibt daher die Tatsache, dass die Wertpapiere zu einem ausländischen Betriebsvermögen gehören, außer Betracht. - Im Ergebnis ist er mit den Einkünften aus den Dividenden gem. § 1 Abs. 4 EStG i.V.m. §§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a, 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG beschränkt steuerpflichtig.
@MrGentleman20002 жыл бұрын
Wie ist das denn, wenn man jeden Monat in einem anderen Land arbeitet und man keinen festen Wohnsitz hat? In welchem Land ist man dann steuerpflichtig?
@sterndessudens662 жыл бұрын
Es gibt in der Tat die Möglichkeit so komplett der Besteuerung zu entgehen. Viel Spaß dabei ;)