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Kriegserinnerungen eines Soldaten der LAH im zweiten Weltkrieg. Kampf, Verluste, Rückzug, Kameradschaft, Entbehrungen, Kriegsgefangenschaft. Als objektiver Bericht ist dieser Beitrag zu sehen.
Alles im Sinne der Paragraphen 86 und 86a Strafgesetzbuch.
§86 (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.