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Das Bundesverfassungsgericht erlaubt geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid. Unter strengen Voraussetzungen soll geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung künftig möglich sein. Sarah Tacke, Leiterin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz war vor Ort und hat im Live-Stream eure Fragen zum Urteil beantwortet.
Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot deshalb nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.
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