Spannender Vortrag! Hat Spaß gemacht zuzuhören 🙂 Unbeschadet dessen erlaube ich mir zwei kleine Anmerkungen - zum Thema XTL und Freigaben: im Gegensatz zu B10, das aufgrund des höheren Biodieselanteils tatsächliche technische (chemische) Inkompatibilität ggü. im Kraftstoffstrang verbaute Werkstoffe aufweisen kann, kann dies aufgrund der chemischen Zusammensetzung (min 93% Kohlenwasserstoffe, max 7% Biodiesel). HVO, selbst mit 7% Biodieselanteil ist dem Standardkraftstoff B7 technisch ähnlicher als B10. D.h. auch der Einsatz von HVO in nicht dafür freigegebenen Fahrzeugen ist technisch unbedenklich. - Palmöl ist zwar als Rohstoff nicht verboten (man begeht keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, wenn Palmöl verkauft wird), er kann aber nicht an die Treibhausgasquote angerechnet werden. Die unausgeglichenen Mehrkosten machen Palmöl wirtschaftlich unattraktiv. Ganz ohne Verbot.😉 Über den Weg der Massenbilanz, d.h. für jede Kraftstoff-Masseeinheit muss eine entsprechende Menge (dokumentierter) Rohstoff nachgewiesen werden. Die Zumischung wäre also kein geeigneter Weg Palmöl "unterzumischen" und den Rohstoffpool zu strecken. Möglich ist einzig die Falschdeklaration, welche in diesem Kontext einen Betrug, d.h. Straftat darstellt.