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Sie misshandelte auch männliche Insassen. Einmal wurde Lächert dabei gesehen, wie sie einen Insassen zusammenschlug, wobei sie ihre Peitsche benutzte, an deren Ende eine eiserne Kugel war, und ihn mit ihren Stahlkappenstiefeln trat, bis der Mann blutüberströmt war, und kaum mehr wie ein Mensch aussah.
Aufgrund einer Schwangerschaft verließ Lächert das Lager im August oder September 1943, und ihr drittes Kind, welches kurz nach der Geburt starb, wurde im April 1944 geboren. Während der Verhöre nach dem Krieg weigerte sie sich, den Namen des Vaters zu erzählen, und sagte nur, dass es sich um einen SS-Mann aus Lublin handelte, circa 25 km vom Lager entfernt.
Nach der Geburt ihres Sohnes im April 1944 kam sie nach Auschwitz-Birkenau und Rajsko - einem Nebenlager von Auschwitz, in dem Frauen in zwei Kommandos arbeiteten: Gartenarbeit und Pflanzenzucht.
In Rajsko war Lächert bekannt dafür, SS-Männer in ihrem Haus zu empfangen, und sie vernachlässigte ihre wichtigsten professionellen Pflichten, und brachte die Tagesordnung der Insassen durcheinander, die oft zwei oder drei Stunden auf den Appell warten mussten. Sie misshandelte die Insassen weiter, war aber weniger grausam.
Lächert verließ Auschwitz im Januar 1945, als Sowjettruppen sich dem Konzentrationslager-Komplex Auschwitz näherten, und die SS mit der Evakuierung von Auschwitz und seinen Nebenlagern begann. Die Gewaltmärsche der KZ-Insassen wurden als Todesmärsche bekannt. Die Insassen mussten unter bewaffneter Aufsicht lange Wege unter extrem harten Bedingungen zurücklegen.
Ab Januar 1945 arbeitete Lächert im Transitlager Bolzano in Italien, und blieb dort, bis es im April 1945 schloss.
Nach dem Krieg wurde Lächert endlich von der Gerechtigkeit eingeholt, und sie wurde im Auschwitzprozess vor Gericht gestellt, der am 24. November 1947 anfing und einen Monat dauerte.
Am 22. Dezember 1947 verurteilte das Oberste Landesgericht Polens Hildegard Lächert, Mutter von 2 Kindern, zu 15 Jahren Gefängnis. Sie wurde jedoch durch eine Amnestieregelung im Dezember 1956 aus dem Gefängnis entlassen.
Sie erhielt sogar 6000 Deutschmark von der westdeutschen Regierung, als angebliche Kriegsgefangene. Nach ihrer Freilassung arbeitete Lächert für kurze Zeit mit der CIA und dem BND - dem deutschen Geheimdienst - die zu dieser Zeit routinemäßig aus osteuropäischen Gefängnissen entlassene Nazi-Kriegsverbrecher befragte. Doch sie wurde schnell für nutzlos befunden, und Lächerts Arbeit für die Geheimdienste endete nach nur einigen Monaten.
Im August 1973 holte sie ihre dunkle Vergangenheit ein neues Mal ein, als sie aufgrund des dritten Majdanekprozesses von westdeutschen Beamten verhaftet und über ihre Vergangenheit in Majdanek befragt wurde. Lächert wurde freigelassen, doch dann im Juni 1979 wieder verhaftet und vor Gericht gestellt. Im selben Jahr wurde Lächert von einer rechtextremen Partei als Kandidatin fürs Europaparlament aufgestellt.
Einer ihrer Anwälte, Ludwig Bock, brachte sogar Argumente hervor, es gäbe keine Beweise, dass mehr als 100000 Juden während der Naziherrschaft gestorben wären, und suggerierte, Hitler hätte keine Politik zur Vernichtung der Juden gehabt, und dass die in Lagern gefundenen Gaskammern einfache Waschräume gewesen seien könnten, oder sogar nach der deutschen Kapitulation von den Besatzungsmächten gebaut worden wären.
Er forderte sogar die Verhaftung einer Zeugin, die aussagte, sie habe einen Kanister Giftgas in Majdanek getragen, nachdem es ihr von den Nazis befohlen worden war.
Obwohl die Staatsanwaltschaft auf lebenslänglich plädierte, wurde Lächert letztendlich für ihre Teilnahme an den Selektionen für die Gaskammern, ihre Misshandlung von Insassen und die Mittäterschaft am Mord von 1196 Personen, vom Gericht nur zu 12 Jahren Haft verurteilt. Lächert musste diese jedoch nie absitzen, da ihre Haft in Polen und die Zeit in Untersuchungshaft vor ihrem Prozess als abgesessene Haftzeit anerkannt wurde.
Sie lebten den Rest ihres Lebens als freie Frau, und starb am 14. April 1995 in Berlin, im Alter von 75 Jahren.
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