www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_10.php www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/169-10-einfahren-und-anfahren Beide Seiten zeigen deutlich, dass ich Recht habe. Beacgtet alle den Begriff "verkehrsberuhigter Bereich" im Absatz 10 beider Seiten. Und hier nochmal von der OFFIZIELLEN Seite des Bundesministeriums: www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__10.html Bxxxxa: Glaube mir einfach mal, wenn ich Dir was erzähle! Freundlichste Grüsse.
@d.v.21072 ай бұрын
Doch es gilt rechts vor links
@MichaelBoese2 ай бұрын
Hallo! Hast Du dazu auch Quellen (so wie ich sie angeführt habe), die verifiziert sind / werden können? Bist Du Anwalt, kann man Deine Kanzlei finden? Sorry, aber diese Nachfragen sind wohl erlaubt, denn schreiben kann jeder viel, man muss esa aber auch nachweisen können, so wie ich es "vermeintlich" getan habe. Ich lerne aber auch sehr gerne dazu!!! Freundlichste Grüsse.
@d.v.21072 ай бұрын
@@MichaelBoese Hallo, Sorry wenn sie sich da besser auskennen. Ich denke aber da weil das Schild 20 Meter weiter steht, der verkehrsberuhigter Bereich erst dort anfängt und nicht früher. Somit müsste eigentlich recht vor links sein.
@MichaelBoese2 ай бұрын
@@d.v.2107 Okay, das kann ich so akzeptieren. Abermals freundlichste Grüsse.