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@ludmilacernobrovciuc77352 жыл бұрын
Super Video! Sehr gute Beispiele 🙂👍
@Syrius123452 жыл бұрын
Es wäre super hilfreich, wenn uns die Folien zur Verfügung gestellt würden :)
@larissaw.34962 жыл бұрын
Hallo Herr Juhn, ich habe eine Frage bezüglich des § 8d KStG. Um diesen in Anspruch nehmen zu können, müssen die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beziehen sich meines Erachtens jedoch lediglich rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gründung oder zumindest auf die drei vorangegangenen VZ sowie das Jahr des schädlichen Beteiligungserwerbs. Mir ist jedoch nicht klar, wie lange die schädlichen Ereignisse des § 8d Abs. 2 KStG nicht vorliegen dürfen, also wie weit später in der Zukunft dürfte die Körperschaft sich beispielsweise an einer Mitunternehmerschaft beteiligen, dass die Verluste dennoch ausgeglichen werden dürfen? Liegen die Voraussetzungen des §8d KStG vor und ist ein Antrag anzuwenden, dürfen die Verluste sodann mit den Gewinnen bis zum schädlichen Beteiligungserwerb verrechnet werden und die übersteigenden Verluste weiter über die Jahre vorgetragen werden oder verfallen die Verluste zum Ende des VZ bevor es zum schädlichen Beteiligungswerts gekommen ist oder dürfen die Verluste bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs berücksichtigt werden, wie es beispielsweise beim §8c der Fall ist. Sodass es bei einem unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerb zu einer anteiligen Berechnung kommen würde?
@raul.cuc873 ай бұрын
Wenn ich mich entscheide die Verlust-GmbH zu liquidieren? Dann habe ich ja das Stammkapital verloren und noch das Minus in Höhe von 25.000€, also insgesamt 50.000€ verloren. Kann ich das bei meiner Einkommensteuer geltend machen? Wenn ja wie viel? Nur das Stammkapital oder die kompletten 50.000€??
@juhnsteuerberater3 ай бұрын
Da muss mal wohl sehr viel tricksen. Demnächst gibt es hier ein Video zur Nutzung von Verlusten. Stay tuned! ;)