Kann man Verpflegungsmehraufwendungen auch geltend machen wenn man an einen Dienstort abgeordnet ist, dort eine Nebenwohnung hat, von Montag bis Freitag dort verbleibt und fürs Wochenende nach Hause fährt? Trennungsgeld wird vom Dienstherrn bezahlt und es wird keine Verpflegung zur Verfügung gestellt.
@kostjatiberius11913 жыл бұрын
Habe ich dass richtig verstanden, man kann also die VMA auch bei der Grundausbildung und im anschluss der Stammeinheit dann absetzen ?
@steuersoldatendeHamburg3 жыл бұрын
Hierzu gab es kürzlich eine neue Entscheidung vom Finanzgericht. Kurz gesagt können Sie volle VMA- Sätze nur noch ansetzen, wenn Sie an Standorten waren, bei denen Sie keinen Zugang zur Verpflegung haben. Andernfalls bleibt bei Auswärtstätigkeiten nur der Abzug der Sachbezugswerte - vergleichen Sie gerne hierzu unseren Artikel: www.steuer-soldaten.de/post/verpflegungsmehraufwendungen-vma-soldaten-bundeswehr
@bens045 жыл бұрын
Gilt die 3 Monatsfrist auch wenn der Ort an dem man sie dienstlich aufhält wechselt aber zwischen dem Wechsel keine 4 Wochen liegen? Beispiel: Stammeinheit Ort X, Kommandiert 2 Monate Ort Y -> 2 Wochen in Stammeineheit -> Kommandiert 2 Monate Ort Z Der Zeitraum wäre ja länger als 3 Monate und nur mit einer Unterbrechung von weniger als 4 Wochen. Allerdings ist man zu 2 verschiedenen Orten kommandiert muss sich also wieder neu "eingewöhnen".
@steuersoldatendeHamburg5 жыл бұрын
Moin, sofern die drei Orte alle unterschiedlich sind, beginnt die 3-Monats-Frist immer von neuem. In der Konstellation spielt die 4 Wochenunterbrechnung keine Rolle. Viele Grüße
@wiegel943 жыл бұрын
Hallo, wie kommt man denn bei 3:40 min beim Freitag auf 2,37€ steuerlich abziehbar ? Ist der Freitag nicht ein Reisetag und müsste mit 12€ Pauschale angegeben werden ? Davon sind dann in diesem Beispiel 4,77 € für die Gemeinschaftsverpflegung gezahlt worden, die auch dann durch das TG mit 4,77€ an dem Tag gezahlt worden wären. Wären dann 12€ - 4,77 € = 7,23 € steuerlich abziehbar? Viele Grüße
@steuersoldatendeHamburg3 жыл бұрын
Moin, da haben Sie Recht - hier hat sich ein Fehler eingeschlichen. Am Freitag gibt es nur 12 € Pauschale. In unserem Blog sehen Sie das Beispiel korrekt: www.steuer-soldaten.de/post/verpflegungsmehraufwendungen-vma-soldaten-bundeswehr Die Rechnung ist wie folgt korrekt: Sie nehmen 12€ Pauschale ziehen davon 14,40€ ab (4,80€ Frühstück & 9,60€ Mittag). Danach addieren Sie dann die Sachbezugswerte in Höhe von 1,67€ & 3,10€ für Frühstück und Mittag dazu und erhalten den Wert von 2,37€. Das TG hat hiermit erstmal nicht zu tun. Das Trennungsgeld mindert ggf. die abziehbaren Kosten für Verpflegung. Viele Grüße
@konstantinschoter7505 Жыл бұрын
@@steuersoldatendeHamburg Ich denke das stimmt so nicht ganz. 12€ - 14,40€ = 0,- €! Von der gesetzlichen Pauschale kann der Soldat nichts absetzen! Aber die Sachbezugswerte (gezahltes Verpflegungsgeld) schon und zwar die 1,67€ + 3,10€ = 4,77€. Eine minus Berechnung (12-14,40 = -2,40€) dürfte so nicht richtig sein. Sonst würde die Berechnung auf ihrer Webseite (Link oben) total daneben sein. Denn dort führen Sie in ihrem Beispiel am 17.10. eine möglichen WK Abzug in Höhe von 6,20€. Wenn man aber ihrer Erklärung von hier führt würde nichts absetzbar bleiben denn: 12€ - 19,20€ + 6,20€ = - 1,- € (Beispiel aus dem Link). Also würde mich freuen wenn Sie das ganze nochmal überprüfen würdet. Die Webseite könnte aber inzwischen die aktuellen Werte enthalten, sprich 14,- und 28 €. Gruß
@timm79515 жыл бұрын
Aber was bringt es mir das in der steuer anzugeben wenn doch der Großteil, eventuell alles durch das TG auf den Lrg abgegolten ist?
@steuersoldatendeHamburg5 жыл бұрын
Hallo Herr Schwerdtfeger, steuerlich gesehen, sind Sie verpflichtet alle TG-Zahlungen oder andere Erstattungen anzugeben. Der korrekt Weg ist also VMA in der Steuererklärung angeben und ggf. Erstattungen abziehen. Bei den VMA kann es gut sein das hier nichts übrig bleibt. Bei Fahrten wiederum erstattet die Bundeswehr in der Regel weniger als Sie absetzen könnten. Deswegen macht es Sinn das zu prüfen. Viele Grüße