Danke für die Infos, alles super erklärt. Zum Fall hier mal eine Frage, wenn der AG durch die PKV des AN weniger bezahlen muss wie er für die GKV bezahlt, kann der AN hier die Differenz als Sonderzahlung verhandeln??? VD
@PayrollKollege2 жыл бұрын
Hi, ich sage Mal so, meines Wissens kenne ich keinen rechtlichen Anspruch darauf. Aber man kann es ja beim Arbeitgeber versuchen, ob er sich darauf einlässt. Wenn er es machen sollte, geht das wahrscheinlich nur als Steuer- und SV Pflichtige Sonderzahlung. Ich bin aber kein Steuerberater oder Rechtsanwalt, daher keinerlei Haftung meinerseits.
@sunshinemoonlight57703 жыл бұрын
Geht das auch für einen Gesellschafter Geschäftsführer?
@PayrollKollege3 жыл бұрын
Hi ich habe folgendes gefunden: Krankenversicherungs-Zuschuss für Sie von der GmbH? In vielen GmbHs passiert immer wieder dieser Fehler: Der Geschäftsführer bekommt - genauso wie seine Mitarbeiter - die Hälfte des Krankenkassen-Beitrags steuerfrei von der GmbH. Im Regelfall geht das aber leider nicht: Einen steuerfreien Zuschuss zum Krankenversicherungs-Beitrag können nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bekommen. Ein sozialversicherungsfreier Gesellschafter-Geschäftsführer muss selbst für seinen Krankenversicherungs-Schutz aufkommen - und zwar in voller Höhe. Ein Zuschuss ist nur steuerpflichtig möglich: Wenn Sie unbedingt wollen, können Sie einen Zuschuss bekommen, aber leider steuerpflichtig wie normales Gehalt. Das lohnt sich aber nicht. Da ist es einfacher, den Krankenversicherungs-Beitrag gleich privat zu bezahlen. Steuerliche Gefahr: Bekommen Sie - ohne ausdrücklichen Gesellschafter-Beschluss - die Hälfte des Krankenversicherungs-Beitrags von Ihrer GmbH bezahlt, könnte ein strenger Betriebsprüfer darin eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ sehen. Deshalb ist es gefährlich, weiterhin „U-Boot“ zu fahren, falls bei Ihnen der fälschlicherweise steuerfrei belassenene Zuschuss bisher nicht entdeckt wurde. Ausnahmefall - Zuschuss möglich: Sind Sie Minderheits-Gesellschafter oder Fremd-Geschäftsführer? Dann sind Sie in aller Regel sozialversicherungspflichtig und haben Anspruch auf die Übernahme des halben Krankenversicherungs-Beitrags - wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Fazit: Sozialversicherungsfreie Gesellschafter-Geschäftsführer können keinen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen. Prüfen Sie deshalb einmal Ihre Gehaltsabrechnung und beseitigen Sie etwaige Fehl-Schlüsselungen, um teure Steuernachzahlungen zu vermeiden.