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Wenn der See ruft, dann brüllt das Projekt EOS R36 zurück. Das individuellste Projekt des Jahres veredelt mit einer EGO-X in 3,5“
Wenn Sie schon immer eine nach Ihren Wünschen konzipierte Abgasanlage Ihr Eigen nennen wollten, so besteht die Möglichkeit Ihnen eine individuelle Abgasanlage direkt an dem jeweiligen Fahrzeug zu fertigen.
Dafür ist es allerdings notwendig, Sie im Vorwege telefonisch zu beraten, da Abgasanlagen in den verschiedensten Bauweisen konzipiert und gefertigt werden können.
Auf Grund dessen, dass die Wünsche sowie das Budget bei jedem Kunden unterschiedlich sind, kann im Vorwege besprochen werden was genau auf welchem Wege realisierbar ist!
Abänderungen von originalen Abgasanlagen:
In erster Linie sollten Sie wissen, dass es grundsätzlich nicht erforderlich ist eine komplett individuelle Abgasanlage zu fertigen, wenn Sie lediglich eine leichte Änderung der Klangcharakteristik oder eine leichte Staudruckoptimierung Ihrer bestehenden Abgasanlage wünschen, es sei denn dies sei Ihr ausdrücklicher Wunsch. In dem Falle kommen wir diesem selbstverständlich nach.
Die Preis für die Abänderung eines bestehenden Schalldämpfers startet in etwa ab 150.-€ .
Nach Oben sind je nach individuellem Wunsch kaum Grenzen gesetzt, allerdings werden wir Ihnen je nach Umfang der gewünschten Änderungen, ab einem gewissen Auftragsvolumen den Umstieg auf eine individuelle, komplett am Fahrzeug gefertigte Abgasanlage raten, wenn dies kostengünstiger für Sie werden könnte.
Allerdings müssen wir Sie im Vorwege darauf hinweisen, dass die Zulassung einer Serien- bzw. Zubehöranlage nach einer Abänderung erlischt und diese somit nicht mehr im Bereich der STVZO zugelassen ist.
Abgasanlagen ohne Klappensteuerung:
Die Kosten für eine einflutige Edelstahl-Abgasanlage ab Kat belaufen sich rein beim Material und Arbeitslohn ohne TÜV-Gebühren in etwa auf 800.-€ - 1200.-€ .
Sofern eine TÜV-Abnahme gewünscht wird, muss bei der Konstruktion der Abgasanlage berücksichtigt werden, dass der Fahrgeräuschpegel eingehalten wird.
Dies bedeutet für uns, dass die Schalldämpfer eventuell mehrmals abgeändert werden müssen, bis die erforderlichen Werte erreicht werden.
Die eventuell dafür anfallenden Kosten muss der Kunde tragen.
Abgasanlagen mit Klappensteuerung:
Sofern Ihr individuelles Produkt vom TÜV abgenommen werden soll, sind Abgasanlagen mit Klappensteuerung eine gute Alternative zur einflutigen Abgasanlage. Denn auf Grund des Aufbaus der Schalldämpfer in Kombination mit Klappensteuerungsventilen ist es einfacher den Fahrgeräuschpegel einzuhalten, da die Abgase dadurch beispielsweise in einen schallgedämpften Bereich umgeleitet werden können, in denen der Schalldämpferwirkungsgrad höher ist und der Geräuschpegel sich somit eher in dem konformen Bereich befindet. Das hat den Vorteil dass die Schalldämpfer weniger oft abgeändert werden müssen.
Die Kosten für eine einflutige Anlage ab Kat mit Klappe werden sich, rein vom Material und Arbeitslohn her und ohne TÜV-Gebühren, um die 1200,-€ -1400 .-€ bewegen .
Wenn sie von einer TÜV Eintragung absehen möchten können wir Ihnen die Anlage auch mit einem Steuermodul versehen, durch welches Sie die Klappe dann via Schalter oder Funkfernbedienung öffnen, bzw. schließen können.
Eine "legale TÜV-Eintragung" ist nur per Sonder- bzw. Einzelabnahme möglich. Der Preis für die dafür benötigte Steuerung liegt in etwa bei 600.-€ zzgl. der Prüfungsgebühr von ca. 400.-€. Eine Verstellung der Klappe im Bereich von ca. 50-62 km/h ist nicht gestattet, da in dem Bereich die Fahrgeräuschpegelwerte eingehalten werden müssen. (Je nach Fahrzeugtyp, ist dafür die Abnahme über eine Teststrecke nötig. Auf einer Wegstrecke von 20 Metern wird ab einer Geschwindigkeit von 50 Km/h Vollgas gefahren und nach dem Passieren der 20 Metergrenze dann vom Gas gegangen. Ebenfalls darf keine Möglichkeit für den Fahrzeugführer vorhanden sein, die Klappensteuerung manuell umzuschalten, da der Fahrgeräuschpegelwert nicht überschritten werden darf. Dies ist TÜV relevant.)
Nach der Eintragung obliegt es Ihrer Verantwortung, falls gewünscht wird, dass die Steuerung umprogrammiert werden soll, da dies dann natürlich nicht mehr im Bereich der STVZO zulässig sein würde.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage für ein unverbindliches Beratungsgespräch unter 0451/4094600