super Basisinfo! zur Wildschadenspauschale: rechtliche Unklarheiten... hier wäre ein Beispiel nett, sowas wie im Eintrittsfall ist zu wenig Pauschale und zu viel Schaden da? Wenn die Jäger sich nicht um die Höhe/ das Ausmaß des Wildschadens kümmern brauchen, warum sollten sie? Da stimme ich zu, der Bock sollte nicht zum Gärtner gemacht werden.
@hansbauer9976 Жыл бұрын
Der Reinertrag der Jagdnutzung wird berrechnet: Pachtpreis plus Wildschadenspauschale plus sonstige jagdliche Einnahmen minus jagdliche Ausgaben wie z.B. Wildschaden. Eine "Wildschadenspauschale" ist nichts anderes wie ein umbenannter Pachtpreis.
@HerbertKraus242 Жыл бұрын
Wildschadensrisiko bleibt beim Grundbesitzer? Brandenburg Ausnahme? Die Genossenschaft ist ersatzpflichtig! Wenn nicht auf Jäger übertragen. Zum Leidwesen der nicht geschädigten Grundbesitzer im Schadensfall. Und des Vorstehers der nötigenfalls das Geld für den Schadensersatz eintreiben muß. Ich bin Vorsteher in Bayern