Jeder ist angenervt von den Cookie-Bannern. In diesem Video erkläre ich, wann er wirklich eingebunden werden muss. Der Inhalt richtet sich an interne DSB, Webentwickler und Verantwortliche.
Пікірлер: 15
@danielRoss-bl1vl2 ай бұрын
ton war Leider schlecht aber sehr gute Infos danke Für das Viedeo
@user-fj7io6us2n6 ай бұрын
Stereo Sound wäre nice
@barthdatenschutz4 ай бұрын
ja, stimmt. Ich denke bei de neueren Videos ist es besser geworden.
@cinevibede90742 жыл бұрын
Ich habe nur KZbin Videos verlinkte und ebenfalls ein Kontakt-Formular sowie Google Maps ..soweit ich es verstanden habe brauche ich keinen Cookie Banner sondern muss nur im dem Datenschutz darauf hinweisen, richtig?!
@barthdatenschutz4 ай бұрын
inzwischen gilt das TTDSG, daher benötigen Sie für die Dienste auch den Consent der Nutzer und bei KZbin ein Overlay.
@simonschroth45442 жыл бұрын
Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich auf meiner Wordpress-Webseite ein Kontaktformular habe oder Calendly nutzen möchte?
@barthdatenschutz2 жыл бұрын
Hallo Herr Schroth, bei Calendly empfehle ich die Verwendung eines Consent-Managers (Einwilligungs-Banner) - im Einzelfall könnte man noch argumentieren, ob die Verwendung von Calendly in der Erwartung des Kunden liegt. Für die Verwendung eines Kontaktformulars benötigen Sie kein Banner, solange kein Cookie gesetzt wird oder eine Drittverbindung aufgebaut wird.
@simonschroth45442 жыл бұрын
@@barthdatenschutz Danke für Ihre Antwort
@JMGIT2 жыл бұрын
Wir haben einfach einen Link auf die Calendarly-Page, dann passt das auch!
@volkerschunck4 ай бұрын
Sehr interessante Hinweise! Sind die auch noch 2024 gültig? - Nebenbei bemerkt, der Sound ist sehr schlecht. Klingt als wäre er in einer Kirche oder einer riesengroßen Lagerhalle aufgenommen. Daneben gibt es auch noch ein hohes Grundrauschen. Schade. So ein kompetentes Video!
@barthdatenschutz4 ай бұрын
Hallo Herr Schunck, ja der Sound ist nicht so toll, aber ich werde es jetzt auch nicht mehr ändern. Man versteht ja alles ;-) - Das Video ist schon drei Jahre alt, im wesentlichen gilt auch noch alles. Was neu hinzugekommen ist, sind die Regelungen des TTDSG für uns hier interessant der §25 TTDSG. Der verlangt Einwilligungen auch bei Verbindungen zu Drittanbietern, völlig unabhängig vom berechtigten Interesse. Also gilt jetzt, selbst bei berechtigtem Interesse nach DSGVO ist wegen des TTDSG dennoch eine Einwilligung per Consent-Manager notwendig. Viele Grüße Achim Barth
@volkerschunck4 ай бұрын
@@barthdatenschutzDanke Herr Barth! Ich habe gerade selber ein neues Mikro, ein Richtmikrofon direkt auf der Camera, und kämpfe gerade selbst darum, einen guten Ton zu erreichen.😄
@volkerschunck4 ай бұрын
@@barthdatenschutz Hallo Herr Barth, danke für den Hinweis! Ich kämpfe gerade selbst um einen guten Ton, da ich ein neues Richtmikro auf der Camera habe. Ton ist schon eine Geschichte für sich. Hauptsächlich geht's ja auch um den Content, den Sie ja liefern! MfG. V. Schunck