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Sie wollen bereits jetzt vorsorgen für den Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind?
Hinsichtlich Krankenbehandlungen, zur Vertretung durch eine andere Person?
Dann müssen wir über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen reden.
Das sind kluge gesetzliche Möglichkeiten.
Man kann jetzt schon bestimmen, welche Krankenbehandlungen es gibt (oder nicht geben soll) - und wer für einen selbst dann in Zukunft verantwortlich sein soll, wenn man das nicht mehr kann.
In diesem Video erläutern wir Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen!