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Seit neuestem zahlen gesetzliche Krankenkassen einen höheren Festzuschuss für Zahnersatz. Was heißt das in Euro? Wie Patienten mit Zahnauktionen und Zusatzversicherungen sparen können.
Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 10. November 2020, siehe: • Video
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Seit dem 1. Oktober hat sich der Kostenanteil der gesetzlichen Krankenkassen von 50 auf 60 Prozent der Regelversorgung erhöht. Wer belegen kann, dass er regelmäßig die jährliche Kontrolluntersuchung wahrnimmt, kann den Anteil mit einem fünf Jahre lückenlos zurückreichenden Bonusheft auf 70 Prozent und bei zehn Jahren sogar auf 75 Prozent der Regelversorgung erhöhen.
Die Regelversorgung ist eine Basisversorgung, die alle notwendigen Leistungen abdeckt und als Berechnungsgrundlage der Krankenkassen dient. Der Betrag für die Regelversorgung richtet sich nach dem Befund. Dafür zahlt die Kasse den prozentualen Anteil an der Regelversorgung, den Festzuschuss. Diese Summe kann der Patient für eine Zahnersatzlösung seiner Wahl einsetzen. Sucht er sich eine teurere Lösung aus, muss er die Zusatzkosten selbst tragen. Es gilt immer: Rechnungsbetrag minus Festzuschuss ergibt den Eigenanteil.
WIE LAUFEN ZAHNERSATZKOSTEN-AUKTIONEN AB?
Im Internet bieten zahlreiche Portale Auktionen an, bei denen Patienten nach kostengünstigen Angeboten von Zahnärzten suchen können. Dazu müssen sie den für die Behandlung erstellten Heil- und Kostenplan auf der Webseite eingeben und einen Umkreis für die Zahnarztpraxen festlegen. Das Gesuch wird anonymisiert veröffentlicht, und Zahnärzte können sich mit eigenen Kostenvoranschlägen bewerben.
Eine klassische Auktion ist dieses Verfahren nicht. Patienten sind nicht gezwungen, das niedrigste Angebot anzunehmen. Sie können anhand eigener Kriterien entscheiden.
WIE KOMMEN DIE NIEDRIGEN PREISE ZUSTANDE?
Die Einsparungen werden vor allem über Kostensenkungen bei den Material- und Laborpreisen erreicht. Das Zahnarzthonorar bleibt meist auf demselben Niveau. In unserem Beispiel kann die Patientin ihren Eigenanteil von mehr als 4.000 Euro um fast 1.700 Euro senken. Zahnarzt Daniel Tandon begründet das so: „Wir machen alles selbst. Das bleibt alles in einer Hand. Von Modellherstellung über Scannen über Modell ausarbeiten über Keramik modellieren. Wir brauchen dafür keinen fremden Unternehmer. Dadurch sparen wir extrem viel Geld und können das eins zu eins weitergeben.“
WIE TEUER IST DIE AUKTION FÜR PATIENTEN?
Je nach Anbieter der Plattform können für Patienten Kosten für die Auktion entstehen. Das Portal „2te-ZahnarztMeinung“ berechnet abhängig von den Behandlungskosten gestaffelte Vermittlungsgebühren von 2,50 bis 7,50 Euro. Einige Krankenkassen arbeiten mit dem Portal zusammen. Für deren Versicherte ist der Service kostenlos. Auch Ärzte müssen bei „2te-ZahnarztMeinung“ eine Gebühr entrichten. Übernimmt ein Arzt einen Fall, muss er zehn Prozent des Gebots als Provision an den Portalbetreiber zahlen.
MUSS ICH SCHLECHTERE QUALITÄT FÜRCHTEN?
Verbraucher müssen sich keine Sorgen über mangelnde Qualität machen, denn nur qualifizierte Zahnärzte können Angebote erstellen. Teilweise gibt es sogar die Vorgabe, dass sie ausschließlich mit deutschen Laboren zusammenarbeiten dürfen. Gespart wird an anderer Stelle - am Material.
In manchen Fällen wird eine alternative Behandlungsmethode vorgeschlagen. Hier müssen Patienten aufpassen, denn in solchen Fällen ist die Vergleichbarkeit zum ursprünglichen Heil- und Kostenplan nicht mehr gegeben. Man sollte mit Hilfe von Experten gut abwägen, welche Therapieform die geeignetste ist und nicht aus Kostengründen zum niedrigsten Angebot greifen.
WAS SOLLTE ICH BEI AUKTIONEN FÜR ZAHNERSATZ BEACHTEN?
• Möglichst genaue Angaben über die notwendige Behandlung und den bisherigen Heil- und Kostenplan machen. Nur dann können Zahnärzte mit realistischen Angeboten reagieren.
• Den Radius für die Ärzte zwar großzügig einstellen, aber trotzdem auf die Erreichbarkeit achten, sonst sind die Einsparungen durch hohe Fahrtkosten bei mehrmaligen Terminen schnell wieder aufgebraucht.
• Apropos Entfernung: Patienten haben Anspruch auf eine kostenlose Nachbehandlung, sollte diese notwendig sein. Der Anspruch gilt jedoch nur bei dem Zahnarzt, der die Zahnersatzbehandlung durchgeführt hat. Liegt er weit entfernt, haben Patienten die Wahl zwischen einer langen Anreise, oder sie müssen die Behandlungskosten beim heimischen Zahnarzt selbst übernehmen.
Autorin: Nina Rathfelder
Bildquelle: Unsplash/Rudi Fargo
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