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§ 280 I 2, § 276, § 278 BGB
Zweistufiger Aufbau des deutschen Haftungsrechts. Jedermann-Haftung. Haftung aus Schuldverhältnissen.
Vermutung des Vertretenmüssens.
Vorsatz. Fahrlässigkeit. HALT! Grobe Fahrlässigkeit.
Haftungsvereinbarungen. Individualvertraglich. In AGB. § 309 Nr. 7 BGB.
Garantie. Übernahme eines Beschaffungsrisikos. §§ 133, 157 BGB.
Erfüllungsgehilfe. Pflichtenkreis, § 241 BGB. Zurechnung von Verschulden. Drittverschulden.
Ausblick: von vier denkbaren Pflichtverletzungen bleiben noch drei übrig. Pandemie.