Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich die Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Das deutsche Bundesurlaubsgesetz sieht eine Pflichterholungszeit vor. Das bedeutet: Mit einer Auszahlung ist der Urlaubsanspruch nicht erfüllt. Es ist nicht erlaubt und der Arbeitgeber trägt das Risiko. Das heißt: Mit einer Auszahlung wird der Urlaubsanspruch nicht erfüllt. Die Beschäftigten könnten die ausgezahlten Urlaubstage noch einmal einfordern, und hätten beste Chancen, vor Gericht damit durchzukommen. Stirbt der Arbeitnehmer, haben die Erben Anspruch auf Abgeltung/Auszahlung des nicht genommenen Urlaubs (BAG, Urteil vom 22.1.2019, 9 AZR 45/16).
@PflegeKraft Жыл бұрын
Danke für die Ergänzung, bei Kündigung ist das meines Wissens nach anders. Aber da bin ich kein Experte.