Пікірлер
@LK-yz1cv
@LK-yz1cv 24 күн бұрын
Wenn im SV das EK mit gez. kap, kap-rl, gewinn-rl, gewinnvortrag und bilanzgewinn angegeben ist, müsste man doch den Wert des Gewinnvortrags außer Acht lassen, weil er im Bilanzgewinn enthalten sein müsste, oder etwa nicht?
@steuerrechtgrundlagenESH
@steuerrechtgrundlagenESH 24 күн бұрын
Zur Berechnung des Bilanzgewinns bzw. der Rechenoperationen Gewinnvortrag & Bilanzgewinn gerne das Video anschauen: kzbin.info/www/bejne/nZe5kpSkrZeNm80 Wenn der Bilanzgewinn angegeben ist, dann würden wir den Gewinnvortrag insoweit außer Acht lassen, als dass dieser Betrag im Bilanzgewinn bereits enthalten ist, genau.
@benjamin3686
@benjamin3686 25 күн бұрын
An: @steuerrechtgrundlagenESH Frage: wie lange darf ein Gewinnvortrag in der Bilanz fortgeführt werden? Frage: gibt es eine gesetzliche Frist, bis zu der ein Gewinnvortrag verwendet oder ausgeschüttet werden muss?
@mrmuffing19
@mrmuffing19 Ай бұрын
Vor 3 wochen und ich habs jetzt in der Uni. Passt ja perfekt. Danke dir vielmals (Oder Ihnen?)
@steuerrechtgrundlagenESH
@steuerrechtgrundlagenESH 28 күн бұрын
Sehr gerne! "Du" passt, viel Erfolg weiterhin beim Studium!
@LeckyGame
@LeckyGame Ай бұрын
Wie ist nun der Bestand von 100 durch §27 KStG zustande gekommen? Im letzten Video blieb die Frage noch unbeantwortet, mit dem Vermerk, dass man nicht nur auf die Kapitalrücklagen verweisen könne, da es auch verdeckte Einlagen im Jahresüberschuss geben könnte. 🤔
@steuerrechtgrundlagenESH
@steuerrechtgrundlagenESH 28 күн бұрын
Der Bestand wird auf den Schluss des Vorjahres gesondert festgestellt! (=Angabe im Sachverhalt). Den Wert muss man dann zugrunde legen. Da der Wert nicht immer, wie dort im genannten Video erläutert, nachvollzogen werden kann, wird immer ausschließlich auf den ges. festgestellten Wert abgestellt.
@LeckyGame
@LeckyGame 5 ай бұрын
Wie sieht es aus, wenn ich zu Beginn des Jahres eine 8% Beteiligung halte und im laufenden Jahr 5% erwerbe. In diesem Fall greift §8b (4 )nicht, weil ich keine Beteiligung von 10% erworben habe? Meine Gesamtbeteiligung ist ja nun 13% und nicht der Erwerb. Damit würde ich in diesem laufenden Jahr Steuern auf meine Bezüge aus der Beteiligung von 13% zahlen, aber im nächsten Jahr, nicht mehr, weil diese zu Beginn des Jahres über die 10% Grenze liegen nach §8b (4)?
@LeckyGame
@LeckyGame 5 ай бұрын
Ich habe zumindest eine Entscheidung des Hessische Finanzgericht gefunden, indem mehrere Beteiligungen, die in einem Jahr und jeweils unter 10% liegen zusammengerechnet werden können, wenn dadurch die 10% Grenze nach §8b (4) S.6 KStG erreicht wird. Das hilft zwar nicht für das obere Beispiel, ist aber nett zu wissen, dasss es nicht auf einen einzelnen Erwerb von mind. 10% ankommt.
@steuerrechtgrundlagenESH
@steuerrechtgrundlagenESH 5 ай бұрын
@@LeckyGame Dazu das Video von gestern: kzbin.info/www/bejne/aXykomtomL2JZ8ksi=ABxb3VCuJURv3VAF
@LeckyGame
@LeckyGame 7 ай бұрын
Wie ist dies nun in Verbindung mit den Reisegelder, welche unter dem Abzugsverbot stehen? Wenn das AR Mitglied jetzt reisen muss, für seine Tätigkeit als AR, dann ist dies doch iVm seiner Tätigkeit und es besteht kein Abzugsverbot. In welchem Zsmh. können Reisegelder dann unter das hälftige Verbot gelangen?
@steuerrechtgrundlagenESH
@steuerrechtgrundlagenESH 7 ай бұрын
Das ist richtig. Pauschal erstattete Reisegelder fallen unter das hälftige Abzugsverbot. Davon nicht erfasst und damit voll abzugsfähig ist hingegen die Erstattung der *bei der Ausübung der Tätigkeit tatsächlich entstandenen Kosten*, wie zB. Fahrtkosten.
@LeckyGame
@LeckyGame 7 ай бұрын
@@steuerrechtgrundlagenESH Vielen Dank. Und schöne Videoreihe 👍
@apolaki94
@apolaki94 9 ай бұрын
Klasse erklärt
@apolaki94
@apolaki94 10 ай бұрын
Vielen Dank